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Zahlung / Mahnung / Gebühren / Sperrung

Médard Bischof Swisscom 06.07.2020 Melden Reklamation gemeldet

Im Auftrag meines Vaters wird dies hier nun geschrieben.


Es ist nicht korrekt wie mit Kunden umgegangen wird. Durch ein verschulden von der Swisscom wird am Schluss meinem Vater noch eine Gebühr von CHF 40.- in Rechnung gestellt.
Angefangen hat das Ganze als für die Papierrechnung CHF 2.90 verlangt wurden. Damals hat mein Vater einen Brief (eingeschrieben) an die Swisscom gesendet (siehe Anhang). Das dies eine einseitige Vertragsänderung ist und er dies nicht akzeptiere. In diesem Brief hat er erwähnt das er die CHF 2.90 stets in Abzug bringt. Er zahlt sogar die Rechnung auf Wunsch von Swisscom immer alle 2 Monate. Somit sind wiederum nur gerade 6 Papierrechnungen nötig.
Auf den Brief hat die Swisscom nicht reagiert. Siehe auch die verschiedene Zeitungsausschnitte betreff diesem Problem.
Am 01.11.2019 habe ich an die Swisscom folgendes Mail gesendet:


Sehr geehrte Damen und Herren


Am 15. Juli 2019 hat mein Vater (Tel. +41718912082) an die Swisscom (Schweiz) AG, alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern einen eingeschriebenen Brief gesendet. Darin akzeptiert er die einseitige Vertragsänderung (Papierrechnung Gebühr von CHF 2.90) von Ihnen nicht. Leider gab es daraufhin keine Reaktion.
Im K-Tipp Nr. 12 vom 19. Juni 2019 wird dies nochmals erwähnt. Dies hat mein Vater korrekt ausgeführt.
Meine Eltern sind schon seit eh und je bei Swisscom, als Sie damals die monatliche Rechnung von CHF 89.- auf eine 2-monatliche Rechnung geändert haben, wurde von meinen Eltern nicht interveniert oder gemotzt. Somit konnten Sie ihren Aufwand reduzieren. Und jetzt sollen Sie für die 2-monatliche Rechnung von einem Betrag von min. CHF 178.- noch die CHF 2.90 bezahlen.
Im K-Tipp Nr. 13 vom 21. August 2019 wird erwähnt das die Gebühr nicht bei allen Kunden verlangt wird. Bei bestimmten Abo’s (z.B. Internetanschluss oder einer Kombination von Festnetz und Internet) werden die CHF 2.90 nicht in Rechnung gestellt.
Ich würde es noch verstehen, wenn die Zahlungen nicht immer korrekt eingegangen wären. Dies war jedoch nie der Fall.
Gerne erwarten wir Ihre schriftliche Stellungnahme bis am 08. November 2019.


Daraufhin kam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Bischof
Vielen Dank für Ihren Schreiben. Wir haben Verständnis für Ihre Situation und verstehen Ihre Reaktion. Der Versand der Rechnungen auf Papier kostet jedes Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag. Diese hohen Kosten für die Papierrechnung sollen nicht alle Kunden mittragen müssen. Daher verrechnen wir sie neu in branchenüblicher Weise verursachergerecht weiter.
Von den Gebühren befreit sind alle Kunden, die nur die Grundversorgung nutzen:
Swisscom Line basic
Swisscom Internet basic
Um die Papierrechnungsgebühren zu vermeiden, stehen Ihnen zahlreiche, kostenlose Alternativen wie eBill, Kundencenter, E-Mail Rechnung, LSV oder DD zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Zahlungsmöglichkeiten finden Sie auf www.swisscom.ch/zahlungsmoeglichkeiten.
Wenn Sie zukünftig eine Änderung für die kostenfreie Zustellart vornehmen möchten, teilen Sie uns das bitte mit.


Die Antwort auf obiges Schreiben war wie folgt:
Sehr geehrte Frau Giger
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wie bereits in der ersten Mail geschrieben, werden weiterhin die CHF 2.90 in Abzug gebracht. Dies weil es eine einseitige Vertragsänderung ist und diese nicht akzeptiert wird.
Noch was nebenbei. Wie hoch war letztes Jahr 2018 der EBITDA – CHF 4.213 Mrd.? Für 2019 wird ein EBITDA von ca. CHF 4.3 Mrd. erwartet, und Sie Klagen wegen einem zweistelligen Millionen-Betrag. Die hohen Abfindungen/Boni für die Geschäftsleitung sind hier noch nicht berücksichtigt.Die Portokosten bei meinen Eltern, im Verhältnis zu den Kosten im Jahr betragen ca. 1.62%. Verglichen mit einem Basic Line Abonnenten betragen die Portokosten im Verhältnis zu den Kosten im Jahr ca. 11.48%! Oder bei zweimonatiger Abrechnung ca. 5.74%. Und diesen Kunden erlassen sie diese Kosten. Diese Geschäftspolitik verstehe ich nicht.


Nach diesem Email Verkehr kam keine Antwort mehr. Dafür wurde ihm eine Mahnung zugestellt mit der Aufforderung bis am 16.04.2020 den Rechnungsbetrag von CHF 183.90 zu überweisen. Danach hat er Kontakt per Telefon gesucht. Den geforderten Betrag hat er am 27.02.2020 per Bankzahlung beglichen. Der Mitarbeiter von Swisscom hat dies auch bestätigt. Leider wurde der Betrag nicht korrekt verbucht seitens Swisscom. Der Betrag wurde dann auf der Rechnung 05.04.2020 in Abzug gebracht. Dann wurde am 26.04.2020 eine bevorstehende Sperre angedroht. Ich habe in der Zwischenzeit auch noch mit der Swisscom telefoniert und der Mitarbeiter hat dies bestätigt das dies falsch verbucht wurde. Der Anschluss wurde von meinen Eltern dann gesperrt. Obwohl alle Rechnungen bis dahin bezahlt waren. Dies weil intern bei Swisscom was falsch verbucht wurde.


Als der Anschluss gesperrt war, telefonierte ich mit einen sehr netten Mitarbeiterin von Swisscom. Sie hat dann gebeten den offenen Betrag umgehend einzuzahlen. Die Sperre werde innerhalb einer halben Stunde wieder aufgehoben. Dies war dann auch der Fall. Das jetzt mein Vater noch für diese Umtriebe ohne Verschulden seinerseits den Betrag von CHF 40.- bezahlen muss inakzeptabel. Daher habe ich oben auch eine Rückerstattung von CHF 100.- eingesetzt. Dies ist ein angemessener Betrag für diesen Aufwand.

  • Rückerstattung CHF 100.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

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Das Telefongespräch war sehr angenehm. Auf die Forderung von CHF 100.- wurde nicht eingegangen. Jedoch wurde versprochen die CHF 40.- für das Entsperren des Anschlusses wieider auf der nächsten Rechnung gutzuschreiben. Damit kann mein Vater leben.