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Firma MIPLAN / Best Of Kanton ... Firmenportraits
Reklamation
absolut überrissene Stornogebühren
Am 02.03.2020 habe ich einen einjährigen Vertrag für ein Firmenportrait unterzeichnet. Kostenpunkt CHF 3290.-
Dies in der Annahme, dass mein Geschäft nach der durch einen Unfall verursachten Zwangspause rasch wieder laufen wird.
Dann wurde der Lockdown verhängt und ich musste mein Geschäft für weitere zwei Monate schliessen, was für viele KMU’s und mich praktisch das Aus bedeutet. Erschwerend kommt hinzu, dass unter der Bevölkerung grosse Existenzängste wahrnehmbar sind und niemand Geld für Therapien ausgeben will, die keine Krankenkasse bezahlt. Ich bin geschäftsmässig in den roten Zahlen und habe kein Geld mehr für irgendetwas.
Es ist derzeit absolut unklar, ob und wie überhaupt es weitergehen soll, aber jetzt heisst es, praktisch alle Auslagen zu streichen.
Ich bat darum, mich aus dem Vertrag zu entlassen, denn auch hierfür fehlt mir aufgrund der monatelang fehlenden Einkünften definitiv das Geld.
Die Folge war, dass ich Stornogebühren in der Höhe von 70% zu entrichten habe. Das sind CHF 2303.-
ZUSÄTZLICH MwSt von CHF 177.35 - und das, obwohl die Firma noch keinen Auswand betrieben hatte, denn das Portrait sollte erst August/September erstellt und im Herbst abgedruckt werden sollte. Alles ein immenser Betrag + MwSt für NICHT ERBACHTE LEISTUNGEN !!!!!! Also insgesamt CHF 2480.35.-
Ihre Erwartungen
- Andere Erlass der Stornogebühren oder Reduktion auf 10%, aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage
Antwort
Miplan AG 09.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren
Erstmals möchten wir darauf hinweisen, dass wir sehr wohl Verständnis für die aktuellen Probleme unserer Kunden (meist KMU) haben, die durch die Corona-Krise und den Lockdown schwer getroffen wurden. Wir bieten auch gerne Hand zu einer gütlichen Lösung und signalisieren das unseren Kunden. So sind wir gerne bereit z.B. mit einer Ratenzahlung zu helfen, wenn die finanzielle Situation beim Kunden grad schwierig ist, damit die Zahlungen nicht auf einmal zu Buche schlagen. Sehr viele Unternehmen profitieren von dieser Möglichkeit.
Was wir aber wirklich nicht können – was diese Kundin an den Pranger stellt -, ist jeden Kunden aus der Pflicht lassen. Unsere Werkverträge können aber nicht ohne Schadloshaltung gekündigt werden. Auch wir – wie alle anderen klassischen KMUs - möchten diese Krise gerne überstehen und die Löhne unserer rund 50 Mitarbeitenden zahlen können.
Bei jeder Unterzeichnung ist dem Käufer klar, was für Rahmenbedingungen er eingeht. Nicht darum stehen unsere AGBs in voller Länge auf dem Vertrag und der Käufer unterzeichnet in einem Feld, wo auch noch einmal zusätzlich darauf hingewiesen wird, dass er vor dem Unterzeichnen wirklich die AGBs lesen soll! Der Kundin war also ganz klar, was für eine Stornogebühr sie im Kündigungsfalle zahlen müsste und sie hat das so unterzeichnet.
Die Stornogebühr ist 70%, das ist richtig. Dem gegenüber steht aber nicht «Keine Leistung». Die Kundin nimmt sie nur so nicht wahr: Als erstes muss die Stornopauschale natürlich die verursachten Kosten unseres Aussendienstmitarbeiters decken, der vor Ort war, Arbeitszeit investiert hat und dafür auch provisioniert wurde. Dann müssen wir ein halbes Jahr vor Druck bei unserer Druckerei Papier vorbestellen, weil da die Lieferfristen z.T. sehr lang sind. So wird jeder Kunde umgehend ins Magazinvolumen eingeplant und die Seiten vorreserviert. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, ein Redaktor-Paket mitzubuchen, was z.B. bei dieser Kundin so der Fall war. In der Folge wird von uns dann bei Vertragseingang ein Journalist/Redaktor engagiert, eingeplant und vorreserviert, der der Kundin in Sachen Text und Bilder für das Porträt im Magazin beisteht und nach einem Interview vor Ort den Text für den Auftritt im Magazin verfasst. Ganz zu schweigen von dem übrigen administrativen Aufwand bei der Auftragserfassung und Planung, die der Kunde natürlich so auch nicht direkt wahrnimmt. Das alles muss aber eben im Falle eines Stornos gedeckt sein. Falls das möglich ist, dürfen Sie gerne beiliegendes Vertragsformular publizieren, damit die Leserschaft sieht, dass wir offen kommunizieren und nichts zu verstecken haben.
Wie gesagt, wir wollen zufriedene Kunden, wir bieten gerne Hand für gütliche Lösungen, aber einfach die Kunden aus einem rechtsgültig unterzeichneten, unmissverständlich klar formulierten Werkvertrag entlassen, können wir leider wirklich nicht. Dass wir Kunden übers Nest ziehen, ist aber so gesehen nicht richtig und auch nicht fair. All unsere zufriedenen Kunden werden uns recht geben.
Freundliche Grüsse
Roman Fluri, Geschäftsführer