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Machtmissbrauch?
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 13.02.2020 unterzeichnete ich einen 24-monatigen Mobilfunkvertrag mit Salt.
Am 12.02.2020, bevor ich den Vertrag unterzeichnete, wurde (auf mein Verlangen) mir telefonisch versichert, dass die Telefonnummernübertragung ab Juni 2020 erfolgen würde. Das genaue Datum der Übergabe wurde auf dem Vertrag nicht vermerkt und ich hatte «so schnell wie möglich» als Übertragungsdatum gewiesen.
Am 23.03.2020 unterzeichnete ich eine Vollmacht, auf der ich meinen alten Betreiber (Swisscom) bat, meine Telefonnummer ab dem 29.05.2020 auf Salt zu übertragen und schliesslich schickte ich das Dokument per E-Mail an Salt. Salt kam dann sofort auf Swisscom mit falschen Angaben zurück und forderte eine Übertragung der Telefonnummer «per nächst möglichen Termin».
Folglich wurde die SIM-Karte von Swisscom schon am 27.03.2020 deaktiviert und das neue Abonnement aktiviert und mit diesem wurde ich gezwungen, meinen neuen Betreiber ab April 2020 anstatt Juni 2020 zu bezahlen.
Ist dies überhaupt legal?
Darf ich von dem neuen Betreiber fordern, die ersten zwei Monate des Abonnements nicht zu zahlen?
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 300.-
- Entschuldigung
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.