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Kündigung wegen Umzug ins Ausland, UPC erkennt Fristende nicht an
Reklamation
Ich habe bei der UPC Telefon, Internet und Mobile abgeschlossen (ab 2015, Mobile ab 2018). Die Mindestlaufzeit für alle Verträge ist erreicht. Die UPC akzeptiert meine Kündigung der Verträge erst zum 30.04.2020, unabhängig davon, dass ich die Leistungen wie Fernsehen und Festnetz im Ausland nicht nutzen kann. Insbesondere das zusätzliche Modul, dass ich seit 2015 zahle - Flatrate nach Deutschland - ist absolut obsolet und kostet mich zusätzlich rund 60 CHF extra neben den nationalen Telefongebühren. Die UPC hat von mir die Abmeldebestätigung der Gemeinde zum 31.03.2020 erhalten, bleibt aber bei Ihrer Auffassung, dass ich erst zum 30.04.2020 aus dem Vertrag entlassen werde, da dies so vorgesehen ist.
Trotz Intervention und Klärung mit der UPC, dass ein Sonderkündigungsrecht bestehen müsste, wenn Leistungen der UPC einem anderen Land nicht nutzbar sind, kann ich nicht verstehen, dass mich die UPC nicht aus dem Vertrag lässt und dies nicht als ausserordentlichen Kündigungsgrund ansieht. Eine Erklärung, warum ich für Leistungen bezahlen soll, die ich nicht in Anspruch nehmen kann, erhielt ich weder mündlich über das Callcenter noch schriftlich nach meinem Einschreiben an die UPC. In den AGB findet sich kein Hinweis zum Kündigungsrecht bei Wegzug ins Ausland. Lediglich auf der Homepage und bei My UPC findet sich der Hinweis : "Ein Umzug ins Ausland bedeutet, dass deine Services von UPC (eventuell ausserordentlich) gekündigt werden.". Ich habe keinerlei Information erhalten, warum mein Fall nicht ausserordentlich gekündigt werden kann. Leider gar nichts, nicht mal nach Einschreiben und Telefonat!
Nach Recherche im Internet konnte ich sehen, dass ein Sonderkündigungsrecht zum Datum der Abmeldung aus der Schweiz bei der Swisscom anscheinend unproblematisch ist.
Anscheinend beschäftigt sich der Ombudsmann auch mit dem Thema und die AGB anderer Anbieter scheinen auch besser zu sein (https://www.konsumentenschutz.ch/themen/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb/orange-sunrise-und-swisscom-verbessern-ihre-agb/) Auszug: Neu können Sie Ihr Abo kündigen, wenn der Anbieter seine Leistungen nicht vollumfänglich erbringt (z.B. fehlende Netzabdeckung) oder wenn bei Ihnen wichtige Gründe vorliegen (z.B. Umzug ins Ausland).
Auch alle Versicherungen konnte ich unproblematisch zum Zeitpunkt des Verlassens der Schweiz kündigen - nur die UPC nicht. Ich verstehe dieses Geschäftsgebaren nicht.
Es ist wirklich bedauerlich, dass die UPC ein bisher gutes Vertragsverhältnis mit einem sehr schalen Beigeschmack bei mir enden lässt. Leider kann ich die UPC so nicht mehr meinem Nachmieter empfehlen. Sehr schade!
Ihre Erwartungen
- Andere Akzeptanz Sonderkündigung aus wichtigem Grund wegen Umzug ins Ausland zum 31.03.2020
Antwort
UPC 11.03.2020
Sehr geehrte Frau Novak
Vielen Dank für Ihren Anfragen auf Beschwerdeleicht.ch sowie auf Reklamation.ch vom 10. März 2020.
Gleich vorab bitten wir Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.
Gerne bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung aufgrund Ihrer genannten Sachlage und Situation per 31. März 2020 erfasst zu haben.
Für den Kostenlosen Rückversand unserer Geräte legen wir diesem Schreiben eine vorfrankierte Rücksendeetikette bei.
Wir bitten Sie für den Umstand um Verständnis und bedanken uns für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Hasan Demi
Customer Relations Expert, UPC