Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Verweigerte Rückerstattung des Restguthabens auf Prepaid-Handy infolge der 2G-Netzabschaltung
Reklamation
Ich habe ein kleines, älteres prepaid 2G-Handy, das ich aus Sicherheitsgründen beim Rennvelofahren in der Satteltasche mitnehme.
Obwohl das 2G-Netz demnächst abgeschaltet und dadurch mein Handy gegen meinem Willen unbrauchbar wird, weigert sich M-Budget, das Restguthaben von Fr. 106.49 mir zurückzuerstatten.
Dies ist m.E. ein krasser Verstoss gegen das Gesetz in zweifacher Hinsicht: Erstens, das Guthaben auf einer Prepaid-Karte gehört dem Kunden, insbesondere da M-Budget keine Gegenleistung für diesen Betrag erbringen muss und zweitens, durch die Abschaltung handelt es sich de facto um eine einseitige Vertragskündigung.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 106.49.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.