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Ausstehende SERAFE Betragsrückerstattung

Matthias Mau SERAFE AG 21.02.2020 Melden Reklamation gemeldet

Am 14. November 2019 habe ich mich beim Einwohneramt Basel-Stadt abgemeldet mit Wegzugsdatum aus der Schweiz 30.11.2019.
Da ich ins Ausland gezogen bin, habe ich mit der Abmeldebestätigung der Gemeinde und mit Angabe meiner Bankverbindung am 14. November 2019 eine Abgaberückerstattung von der SERAFE beantragt. Dabei geht es um die Rückerstattung von Radio- und Fernsehgebühren von CHF 237.75 von Dezember 2019 bis August 2020, die ich 1 Jahr im Voraus zahlen musste.


Zusätzlich zu der Abmeldebestätigung als Beleg, die ich der SERAFE AG bereits im November 2019 gesendet habe, hat mir die Gemeinde im Januar bestätigt, dass mein Wegzug eingetragen wurde.


Auf mehrfache Emails zwischen November und Ende Januar 2020 an "[email protected]" hat die SERAFE AG leider nie geantwortet. Bei mehrfacher, telefonischer Nachfrage unter der SERAFE AG Kontaktnummer 058 201 31 67 wird mir jedes Mal eine andere und zum Teil widersprüchliche Auskunft gegeben. Meistens wird mittlerweile seit Dezember am Telefon behauptet, dass die Rückerstattung in der folgenden Arbeitswoche erfolgen solle. 
Leider warte ich bis heute noch vergeblich auf die Rückerstattung.

  • Rückerstattung CHF 273.75.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.