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Ungerechtfertigte Verzollungs- und MWST-Kosten

Anonym Die Post La Poste La Posta Swiss Post 17.02.2020 Melden Reklamation gemeldet

Zum wiederholten Male verrechnet die Post Zoll-, resp. MWST-Gebühren, welche ungerechtfertigt sind. Es gibt hier bereits genügend Reklamationen zu diesem Thema. Meine persönliche Erfahrung welche ich nun nach 2 Jahren ziehe, ist dass die Post hier wohl systematisch vorgeht. Jüngstes Beispiel: Eine Windjacke aus China bestellt: Warenwert 38 Fr. / Nun folgt die übliche Masche; Das Paket sei falsch oder gar nicht deklariert gewesen (was der Kunde so natürlich nicht nachprüfen kann). Also habe man die Originalrechnung einzureichen - was aus rechtlicher Sicht schon mal komplett falsch ist, da der Empfänger nicht in einer Geschäftsbeziehung mit der Post steht. Vielmehr müsste der Versender angegangen werden. Nun gut - nachdem ich den Warenwert bestätigt hatte (38 Fr.) bekam ich eine Rechnung über - ACHTUNG FESTHALTEN - 42 Fr.! Dabei eingerechnet wurden nun die 13 Franken für die Wertabklärung/Lagerung plus Verzollungsgebühr von 16 Franken plus 3% des Warenwertes plus Zollabgabe von 5.50 Fr. plus MWST von 5.60 Fr.. Nach direkter Reklamation bei der Verzollungsstelle der Post, erhielt ich die Antwort, dass nicht nach Warenwert (Zollfreigrenze liegt bei rund 65 Franken) sondern nach Tarifnummernhandbuch (www.tares.ch) abgerechnet wurde. Nach längerem Studium dieses Handbuches bin ich nun zum Schluss gekommen, dass sogar hier wieder falsche Ansätze verwendet wurden - diesbezüglich ist eine weitere Anfrage direkt an die Verzollungsstelle gegangen.


Wie erwähnt erlebe ich dieses Vorgehen der Post nun zum x-ten mal. Als "Grossbesteller" in China, erhalte ich relativ viele Pakete von dort. Dies auf den verschiedensten Kanälen (DPD, DHL, etc.). Bis auf die DHL, welche mir ebenfalls schon Phantasie-Rechnungen gestellt hat (und dann jeweils relativ unkompliziert korrigiert hat, fällt hier die CH-Post deutlich auf. Ich kann in der Zwischenzeit behaupten, dass das Ganze wohl System hat. Da der Kunde praktisch keine andere Möglichkeit hat, als in solchen Fällen das Paket nicht anzunehmen und zurückschicken zu lassen (was ich im Übrigen jeweils mache, da bei der nächsten Sendung das Paket ohne grosse Probleme ankommt...), nutzt die Post diese Position schamlos aus.


Der K-Tipp hat im übrigen auch schon über diese Missstände berichtet (K-Tipp Nr. 5 vom  13. März 2019). Wieso sich in dieser Angelegenheit kein einziger Konsumentenschutz einmischt, ist mir schleierhaft. Zumal genügend Beweise vorhanden wären. Hier einfach eine Bitte: Es wäre schön, in den Medien etwas mehr über dieses Thema berichten würden. Momentan dünkt es mich, man steckt bei diesem Thema einfach den Kopf in den Sand.


Auf eine Entschuldigung der Post verzichte ich - diese würde eh nicht kommen, da aus Erfahrung die Post sogar dann Recht hat, wenn sie im Unrecht war (leider nur telefonisch und ohne Aufnahme meinerseits). Der Quatsch mit den "unter 30 Franken" lohnt sich ein Aufrollen den Falles eh nicht, kann nur jemand sagen, der von Buchhaltung keine Ahnung hat. Fehler ist nun mal Fehler. Eine Erklärung von Seiten Post - und zwar nicht 08/15 - wäre nett. Viel lieber wäre mir hingegen eine saubere Arbeitsweise von den mit den Paketen betrauten Mitarbeitenden.

  • Erklärung
  • Andere Richtigstellung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 18.02.2020

Guten Tag 


Dass der Prozess der Postverzollung und die Zusammenstellung der Kosten nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt, bedauern wir sehr. 


Gemäss unseren Informationen wurde dieses Anliegen bereits mehrfach von Ihnen bei der Postverzollung angebracht. In der Korrespondenz zwischen der Postverzollung und Ihnen wurde die Berechnung und das Vorgehen mehrmalig erläutert. An diesem Vorgehen hat sich nichts geändert und somit kann keine andere Erklärung dazu abgegeben werden. 


Der Normalansatz tritt in Kraft, wenn der Ursprung der Ware aufgrund des fehlenden Ursprungszeugnisses nicht geltend gemacht werden kann. Ebenso wurden Ihnen entsprechende Dokumente der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie die Erklärung, dass die Zollabgaben anhand des Tarifnummernhandbuches (www.tares.ch) und die Zollansätze für die jeweiligen Waren berechnet werden, abgegeben. 


Freundliche Grüsse


Contact Center Post

Grüezi Und wieder beantwortet die Post meine Fragen nicht - wie sie dies ja nicht mal gegenüber dem K-Tipp macht. Es ist allerdings schön, dass Sie meine Unzufriedenheit bedauern. Ihre Information ist absolut korrekt - ich werde mehrfach mit falschen Fakts Ihrerseits bedient oder wie Sie es nennen "die Berechnung und das Vorgehen wurde erklärt". Das diese "Erklärungen" aber aus Sicht des Kunden nicht zutreffend sein können, wird einfach ignoriert. Zum aktuellen Fall: Die Post schreibt mir tatsächlich, dass für sie nicht nachvollziehbar war, woher mein Paket stamme (genau dies machen Sie in Ihrer Antwort hier wieder geltend). Das ist natürlich völlig an den Haaren herbeigezogen, da alleine die Tracking-Nr. schon das Ursprungsland beinhaltet (CN). Jetzt wird's aber noch besser - man zaubert nun noch ein fehlendes "Ursprungszeugnis" hervor, welches anscheinend jedem Paket aus diversen Ländern beiliegend müsste. Nach gefühlten 100 Paketen aus dem Ausland (nicht nur China), habe ich ein solches Dokument noch nie gesehen, resp. wurde nie verlangt. Ich bin überzeugt, dass auch kein anderer Leser hier weiss, von was ich gerade schreibe - weil auch die noch nie ein solches Dokument in ihrem Paket hatten. Wäre es das erste Mal wo so etwas vorkommt, würde ich spätestens hier die Diskussion beenden. Aber nein; immer und immer wieder kommt es zu solchen Sachen. Es wird definitiv Zeit, die Sache öffentlich zu machen. Wie ich das bereits Eingangs erwähnt habe, dünkt es mich, hier ist ein erkennbares System ersichtlich. Dementsprechend wünschte ich mir, andere Leser/Konsumenten mit gleichen Problemen würden sich hier melden - und diese gibt es 100%-ig.