Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Restguthaben Prepaid
Reklamation
Meine Handynummer wurde nach Inaktivität abgestellt. Die Swisscom will das Restguthaben von 11 Fr. nicht erstatten.
In einer allgemeinen Antwort auf meine Reklamation beim contactcenter wird auf die Geschäftsbedingungen verwiesen.
Nach 1 Jahr Inaktivität werde die Nummer archiviert. Per SMS (auf die vorübergehend unbenutzte Nummer!) würde man benachrichtigt. (Wieso nicht schriftlich?) Alle Aktivitäten, die zu keiner Reduktion des Guthabens stünden, würden als Inaktivität gewertet, inklusive das Aufladen von Guthaben!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das beim Vertragsabschluss im Juli 2011 so kommuniziert wurde, oder dass man als Kunde mit einer so ungünstigen Bestimmung rechnen muss.
Wir würden erwarten, dass das unbenutzte Guthaben zurückerstattet oder die Nummer wieder aufgeschaltet wird.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 11.-
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Anonym 22.01.2020
Restguthaben Prepaid
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 11.-
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
Anonym 04.02.2020
Das Telefongespräch war befriedigend, nun warte ich noch auf die effektive Auszahlung des Guthabens wie versprochen.
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.