Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Dyson Airwrap für über EUR 500 funktionierte in den USA in verschiedenen Hotels nicht
Reklamation
- Ich habe den Airwrap vor wenigen Monaten für über EUR 500 im Breuninger in Stuttgart gekauft
- Vor wenigen Wochen war ich in den USA und der Airwrap hat in keinem der Hotels funktioniert!
- Ich hatte bis anhin ziemlich kostengünstige Haartrockner, aber das einer im Ausland nicht funktioniert hätte, ist mir noch nie passiert.
- Dyson ist im hochpreisigen Segment und erwartet allen Ernstes von Ihren Kunden, dass sie für mehrere Wochen ohne Ersatz oder Entschädigung darauf verzichten - ist jetzt die Idee, dass ich mir nochmal einen Haartrockner kaufen muss da der von Dyson für über EUR 500 nicht ordnungsgemäss funktioniert?
- Wie kann es sein, dass der Kundendient mir unterstellt, dass das Gerät "mutmasslich" nicht funktioniert, ich mir also alles nur herbeidenke und darüber hinaus mir auch gerne Zeit nehme, um mich mit solchen Personen wie Ihrem Kundendienst auseinandersetzen zu müssen?
- Der Kundendienst von Dyson war weder kunden- noch lösungsorientiert. Die Vorschläge von Dyson lauteten: Ich solle den "mutmasslich" defekten AirWrap zu ihnen einschicken, zwei bis drei Wochen darauf verzichten und zwar ohne Ersatz.
- Da der Airwrap nicht gemäss der Beschreibung funktioniert, erwarte ich eine Rückerstattung in Höhe von CHF 200. Damit werde ich mir dann einen günstigen Haartrockner kaufen, welcher dann auch in den USA funktioniert.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 200.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.