Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Garantie de facto nicht einlösbar

Anonym Apple 23.12.2019 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe einen teuren Mac (Kaufpreis über 4500 CHF), zu welchem ich noch Garantie habe. Eine USB-C Schnittstelle funktioniert mangelhaft, was mich bei der Arbeit ständig behindert. Apple Rennweg Zürich hat mir attestiert, dass die Schnittstelle einen Wackelkontakt hat. Reparaturnummer: R444378854


Um die Garantieleistung beanspruchen zu können, will Apple, dass ich meinen Computer mehrere Tage, bis zu 10 Tage in Reparatur gebe. Das ist für mich unmöglich, da ich für meine Berufsarbeit den Mac jeden Tag und den ganzen Tag brauche. Auch für meine privaten Angelegenheiten benötige ich ihn fast ununterbrochen. Ich könnte ihn nach Terminabsprache für ein paar Stunden aus der Hand geben und auf die Bagatellreparatur (Auswechseln der Schnittstelle) warten.


Apple hat jedoch die Richtlinie, dass man den Computer mehrere, bis zu 10 Tage abgeben muss, ohne dem Kunden ein Ersatzgerät anzubieten.


Unter diesen Bedingungen bedeutet das für mich als Kunde, KEINE Garantie zu haben, da ich eine solche Garantieleistung unmöglich einlösen kann. Ein schlechter Service für die Firma, welche die teuersten Computer der Welt verkauft. Gesetzlich hätte ich jedoch Anspruch auf die Garantie.

  • Andere Garantie-Leistung ambulant

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.