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Annullierung
Reklamation
Am 05.10.2019 schrieb ich an die Swiss mit der Bitte um Rückerstattung wegen der Annullierung meines Fluges:
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 28.03.2019 wurde der Flug Nr. LY8850 planmässiger Abflug um 9:45 Uhr annulliert und auf den folgenden Tag verschoben.
Ich bin daraufhin wieder nach Hause gefahren und am 29.03.2019 über München nach Tel Aviv geflogen. Ankunft am Nachmittag in Tel Aviv. (LH 2367, LH 688)
Ich bitte um anteilige Rückerstattung.
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Antwort Swiss am 10.10.2019
Grüezi Herr Obrist
Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Oktober 2019.
hren Flug LX252 am 28. März 2019 mussten wir bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung.
IIch habe mir Ihre Anfrage angesehen und muss Ihnen mitteilen, dass SWISS nicht verpflichtet ist, indirekte Folgekosten (z.B. entgangene Urlaubs- oder Arbeitstage und Arrangements vor Ort) zu übernehmen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich im Sinne einer Gleichbehandlung aller Gäste Ihrem Wunsch nicht nachkommen kann.
Freundliche Grüsse
K. (Name unter "Vertrauliche Informationen")
Consultant
Customer Feedback Services / R1C
Swiss International Air Lines
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8010 Zürich
Schweiz
SWISS.COM
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 650.-
Antwort
Swiss International Air Lines 19.11.2019
Sehr geehrter Herr Obrist
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie an das Portal des Ktipp übermittelt haben.
Ihr Anliegen ist uns sehr wichtig. Aufgrund Ihrer früheren Mitteilung an SWISS bestätigen wir Ihnen gerne, dass ihre Anfrage in Bearbeitung ist. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld, gerne werden wir in den nächsten Tagen mit einer Antwort auf Sie zukommen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Anfrage auf www.reklamation.ch nicht weiter bearbeitet wird.
Mit freundlichen Grüssen
Swiss International Air Lines AG
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