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Antwort
Pearl Schweiz GmbH 12.11.2015
Der retournierte Artikel wurde am bereits 11.06.2014 von Ihnen gekauft. Laut unseren AGB haben wir das Recht ein defektes Getät bis zu dreimal auszutauschen oder nachzubessern. Aus Kulanz haben wir bereits bei der ersten Reklamation eine Gutschrift auf das Kundenkonto gemacht, obwohl wir nicht dazu verpflichtet gewesen wären, da das Gerät bereits 15 Monate in Gebrauch war. In einem solchen Fall bleibt das Guthaben üblicherweise bestehen und wird mit einer nächsten Bestellung verrechnet. Aus diesem Grund hat sich die Auszahlung verzögert. Da wir es Ihnen aber zugesagt haben, wird der Betrag auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.