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Verlorener USB Stick
Reklamation
Meine Freundin sendete mir anfangs Juni 2019 Fotos resp. einen USB Stick von der Taufe unseres Kindes zu. Nach gut drei Wochen erhielten wir das Couvert (zugegeben Versand war per A-Post, aber meine Kollegin hat den Stick in ein Couvert mit Klebstreifen eingewickelt und dann in ein zweites Couvert gelegt zum Versand) total beschädigt zugestellt. Das Couvert war in einer Ecke aufgerissen. Auf dem Couvert war ein Etikett mit einer zusätzlichen Referenz Nummer. Der Inhalt war nicht vorhanden.
Anschliessend bin ich zum Postschalter und habe mir erkundigt, was mit dem Stick genau geschehen ist. Die Dame sagte mir, ich müsse ein Suchprozess auslösen, müsse aber genau den Stick beschreiben können (Marke, Farbe und was drauf war). Dies tat ich dann auch. Nach einiger Zeit erhielt ich Bescheid (ich zitiere):
Guten Tag Frau ...
Ich wollte Ihnen mitteilen, dass die Fundstelle ihren Stic leider nicht gefunden hat. Es tut mir sehr leid.
Bei Fragen, wenden Sie sich doch bitte an uns.
Nach unseren Ferien, also am 16. August 2019 schrieb ich der Dame resp. der entsprechenden Stelle und bat sie mir für die entstandenen Umtriebe, Kosten vom Stick etc. eine Rückerstattung zu machen.
Ein paar Tage später erhielt ich die Antwort. Leider könne man hier nichts tun. Schliesslich handelte es sich hier um ein A-Post Versand und in so einem Fall haftet die Post gar nicht... Und dazu war es auch schlecht verpackt... Somit kann man mir etwas entgegen kommen, allerdings mit 4 Briefmarken, die ich am Schalter abholen könne.
Der Stick hat wirklich einiges gekostet... Und darauf waren Fotos von der Taufe unseres Jungen. Das kann doch nicht wahr sein... 4 Briefmarken...
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 50.-
Antwort
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 23.08.2019
Sehr geehrte Frau Eggimann
Vielen Dank für Ihr Feedback betreffend der Handhabung Ihres Schadenfalls von Ihrem A-Post Brief. Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit und bedaure die Umstände. Wie Ihnen korrekterweise mitgeteilt wurde haften wir nicht für den Verlust des Inhalts eines A-Post Briefes. Damit ein USB-Stick beim Empfänger unbeschädigt zugestellt wird, sollte dieser in einem Luftpolster-Couvert versandt werden. Der Grund ist die Sortiermaschine stellt sich auf die Dicke eines Briefes ein und wenn ein Stick in einem normalen Couvert versendet wird, wird dieser von der Sortiermaschine rausgerissen. Aus diesem Grund sollten auch Schlüssel mit einem Luftpolster-Couvert versendet werden. Ich habe Ihren Fall überprüft und unsere Fundstelle in Chiasso hat mit Ihrer Beschreibung des USB-Sticks und den Bildern vom USB-Stick, den USB-Stick nicht wiedergefunden. Da die Verpackung(kein Luftpolster-Couvert) für den Sendungsinhalt eines USB-Sticks ungenügend war, konnte Ihre Sendung nicht unbeschädigt zugestellt werden.
Gerne sende ich Ihnen aus Kulanz für diesen Vorfall einen Gutschein an Ihre Adresse. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüsse
Kundendienst Post CH AG
Sanja Eggimann 16.09.2019
... Wir haben einen Gutschein im Wert von 20.00 erhalten... Das deckt nicht einmal die Kosten vom Stick...
Schade...
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 30.-