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Abowechsel ohne Vorankündigung

Tanja Christen Kramis Swisscom 22.08.2019 Melden Reklamation gemeldet

Durch die Swisscom wurde das Abonnement ohne Vorankündigung gewechselt und verteuert. Nach langer Diskussion und grossem Aufwand wurde dann teilweise der Betrag gutgeschrieben aber nur ab dem Zeitpunkt der Reklamation und nicht rückwirkend auf Beginn des Wechsels. Diverse Schreiben und sogar ein Einschreiben von anfangs Juni 2019 wurden nicht beantwortet und es erfolgt weiterhin keine Gutschrift. Eine einseitiger Vertragswechsel ist nicht rechtens und einfach nur befremdend. Ebenso das Verhalten und dass weiterhin keine Antwort und Gutschrift eingeht.

  • Rückerstattung CHF 50.00.-
  • Entschuldigung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Tanja Christen Kramis 27.08.2019

Siehe vertrauliche Informationen

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 100.00.-
  • Entschuldigung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Swisscom beharrt auf die AGB's, welche kundenunfreundlich sind und ich bin weiterhin der Meinung, dass diese keine einseitigen Vertragsänderungen vornehmen dürfen und auf angebliche Schreiben verweisen, die bei 2 Nummern nie eingegangen sind und keine Kopien bei Swisscom vorhanden sind... Leider gibt es keine wirklichen Alternativen, weshalb die Swisscom Ihre Machtposition ausnutzt. Schade, dass langjährige Kunden so abgespiesen werden aber diese Firma ist ja nicht umsonst "die Nummer 1 im Beschwerdenportal".