Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Klinik Wyss - Rechnung mehr als doppelt so hoch als schriftlich vereinbart
Reklamation
· Obwohl mir mitgeteilt wurde, dass die Krankenkasse die Kosten für 20 Gruppensitzungen für mich übernehmen würde, erhalte ich nun Rechnungen der Klinik Wyss für eine 2018 absolvierte Burnout-Therapie mit der Bemerkung: "Leistungen wurden von der KK abgewiesen.".
· Mir wurde von der Klinik Wyss schriftlich mitgeteilt, dass sich die Kosten pro Sitzung zwischen CHF 30.- und CHF 40.- bewegen würden, da die Therapiesitzungen nur mit einem gewissen Minimum an TeilnehmerInnen durchgeführt würden. Nun erhalte ich aber Rechnungen von CHF CHF 45.- bis CHF 89.10 pro Sitzung, da die Therapiesitzungen von der Klinik Wyss teilweise mit nur 2 PatientInnen durchgeführt und nicht etwa abgesagt wurden.
· Die PatientInnen selbst können die Anzahl PatientInnen pro Sitzung weder beeinflussen noch werden sie über die Anzahl PatientInnen pro Sitzung informiert. Obwohl die TeilnehmerInnen für die nicht teilnehmenden PatientInnen zu bezahlen haben, werden sie nicht vorab über die Teilnehmerzahl informiert und können so nicht entscheiden, ob sie sich die Teilnahme leisten können oder nicht.
· Das unternehmerische Risiko, welches selbstverständlich durch die Klinik zu tragen wäre, wird so auf unwissende, hilflose und kranke Menschen abgewälzt. Noch schlimmer ist, dass weder die Klinik noch die Therapeutin somit motiviert sind, eine hochwertige Therapie anzubieten. Denn einerseits ist die Teilnahme zwar obligatorisch, anderseits melden sich für die Gruppentherapie in Münchenbuchsee aber auffällig viele PatientInnen ab. Das diejenigen PatientInnen welche sich nicht an die Regeln halten und nicht erscheinen nicht nur keine Konsequenzen zu befürchten haben, sondern die Kosten welche sie zu bezahlen hätten auch noch von der Klinik auf die sich an die Regeln haltenden und erscheinenden PatientInnen abgewälzt wird, ist skandalös.
· Zudem: Für jede Sitzung wird mir eine Leistung "ohne Anwesenheit der Gruppe" in Rechnung gestellt. Die Kosten hierfür betragen zwischen CHF 5.50 bis 9.90 pro Sitzung. Aufgrund der Tatsache, dass die Kursleiterin zusammen mit uns eintraf und im Raum nichts vorbereitet war (wir haben Stühle, Matten, Bälle, Decken etc. selbst aus den Schränken geholt und nach der Sitzung auch wieder weggeräumt) und zusammen mit uns wieder aufbrach, erschliesst sich mir der Inhalt dieses Rechnungsbetrages nicht. Auch andere Vorbereitungen durch die Kursleitung wurden nicht getroffen, es wurde während der Eröffnungsrunde gemeinsam mit den PatientInnen beschlossen, was während der Sitzung gemacht wurde. Die Ausbildung an sich und das Wissen um Therapiemethoden darf ich doch sicher voraussetzen und muss nicht davon ausgehen, dass mir dieses separat in Rechnung gestellt wird? Ich bitte Sie mir detailliert darzulegen wofür diese Leistungen verrechnet wurden und mir entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen, welche die Tätigkeiten belegen und die Verrechnung rechtfertigen.
· Die Klinik hat es bei mir zuerst einen Monat lang versäumt, wie versprochen den Antrag Kostengutsprache an die Krankenkasse zu senden. Derselbe Therapeut welcher die Kostengutsprache einzureichen versprach, erkundigte sich einen Monat später, ob ich denn schon etwas von meiner Krankenkasse gehört hätte, um dann festzustellen, dass die Klinik den Antrag Kostengutsprache gar nicht versendet hatte. Aussage damals: "Ich habe heute leider feststellen müssen, dass der Bericht im Juni aufgrund eines internen Missverständnis nicht rausgegangen ist, habe nun soeben veranlasst, dass er noch heute auf die Post geht.". So können natürlich keine gut besetzen Gruppen entstehen. Die Kosten welche diese organisatorischen Defizite des Klinikmanagements verursachen, werden auch hier vom Management auf kranke und hilfsbedürftige Menschen überwälzt.
· Hätte ich im Voraus gewusst, dass Sie ihr unternehmerisches Risiko auf mich als Patientin abwälzen werden, hätte ich folgende Möglichkeit gehabt: Ich hätte nach Münchenbuchsee fahren müssen, um dann unbemerkt zu beobachten, wie viele meiner Leidensgenossinnen und Leidensgenossen bis Beginn der Gruppentherapie erscheinen. Anhand der aufgetauchten PatientInnen hätte ich dann entscheiden können, ob es mir finanziell möglich ist an der Therapie teilzunehmen oder nicht. Die Kosten für den Weg zur Klinik bzw. den Zeit- und Energieaufwand hätte ich aber so oder so tragen müssen. Klingt das nur für mich absurd?
· Die Rechnungen treffen erst Monate nach Beendigung der Therapie ein, so dass man sich gegen das Geschäftsgebaren nicht bei der Direktion beschweren oder sich wenigstens durch Nichtteilnahme wehren kann. Auch kann man so seine Leidensgenossinnen und Leidensgenossen nicht mehr vor der Klinik warnen. Da ich aufgrund der Kostengutsprache nicht damit rechnete die Kosten selbst übernehmen zu müssen, habe ich über die Anzahl der TeilnehmerInnen jeweils nicht Buch geführt. Jetzt, beinahe ein Jahr später, kann ich mich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern wie viele PatientInnen bei welcher Sitzung zugegen waren. Ich kann also nicht kontrollieren ob die Anzahl Personen auf der Rechnung korrekt ist.
· Eine der Begleiterscheinungen eines Burnouts ist, dass die PatientInnen nicht für sich und ihre Rechte kämpfen und einstehen können. Ihnen fehlt sowohl das Selbstbewusstsein als auch die Kraft dazu. Mit diesem Umstand scheint die Klinik fest zu rechnen. Ich werde mich wehren, für mich und auch stellvertretend für all die anderen PatientInnen und erwarte, dass Sie die Rechnungssumme den im Voraus mitgeteilten Kosten anpassen und zudem abklären, wo Ihre Rechnungen den Vorgaben der Krankenkasse nicht entsprechen, denn nur damit wäre zu erklären, dass die Krankenkasse trotz Kostengutsprache die Kosten nun doch nicht übernehmen will. Und nicht zuletzt erwarte ich von Ihnen, dass Sie sich über ethische Aspekte der Klinikführung Gedanken machen, denn mit ethischen Grundsätzen ist die Überwälzung des unternehmerischen Risikos an PatientInnen in psychischen Notsituationen ganz und gar nicht vereinbar.
Ihre Erwartungen
- Andere Abklärungen und Anpassungen
Antwort
Privatklinik Wyss AG 18.07.2019
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu Ihrem Aufenthalt in der Privatklinik Wyss AG, welche uns sehr wichtig ist. Uns ist es ein grosses Anliegen den Sachverhalt zu klären. Hierfür benötigen wir jedoch einen persönlichen Kontakt, welchen wir aktuell aus Anonymitäts- und Datenschutzgründen nicht herstellen können. Wir bitten Sie sich an unser Qualitätsmanagement zu wenden (erreichbar unter [email protected]).
Besten Dank für Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüssen
Privatklinik Wyss AG