Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Zürich-Versicherung begründet die Verweigerung von Taggeldleistungen auf Fehlern der Versicherung bei der Ausstellung der Police sowie auf einem frei erfundenen Leiden
Reklamation
Die Zürich-Versicherung begründet die Verweigerung von Taggeldleistungen auf Fehlern der Versicherung bei der Ausstellung der Police sowie auf einem frei erfundenen Leiden.
Das Leiden, das die Versicherung als Ablehnungsgrund vorgibt, gab es nie in meinem Leben vorher. Ein neurologischer Untersuchungsbefund eines Neurologen belegt das eindeutig. Die Zürich-Versicherung nutzte einen cleveren Trick beim Gesundheitsvorbehalt. Zürich erweiterte eigenmächtig die Angaben in meiner Gesundheitsdeklaration von ordnungsgemäss deklarierten kranken, vorgeschädigten Bereichen auf vollkommen gesunde Körperzonen. Das ist nicht nur unzulässig, sondern Betrug an den Versicherten. Aber Versicherungen nehmen sich ja bekannterweise alle Rechte heraus, wenn sie nur nicht zahlen müssen.
Das Karpaltunnelleiden wurde von vornherein von denen frei erfunden und mir als Vorbehalt einfach zur Unterschrift vorgelegt. Ansonsten würde es keine Zustimmung zur Taggeldversicherung geben, sagte mir der Versicherungsvertreter. Ausserdem wurde mir als zweiter Ablehnungsgrund die falsche Police vorgehalten. Dann liegt der Fehler bei der Versicherung und die dürfen mir das nicht als Ablehnungsgrund auftischen.
Ihre Erwartungen
- Andere Unterstützung bei der Durchsetzung meines Rechts auf die vollständige Auszahlung der Krankentaggelder inkl. Verzugszinsen (Leistungsverweigerung bedroht meine Existenz)
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.