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Parkbusse
Reklamation
Am 7. Juni 2019 war ich im Lidl einkaufen. Parkiert habe ich auf dem Schanzenmühle-Areal Solothurn.
Ich bin so zwischen 12:10 und 12:15 Uhr angekommen. Leider konnte ich nicht sofort zum Automat rennen, weil ich ein Kleinkind (2 Monate jung) dabeihatte der geweint hat und ich mich kurz um ihn kümmern musste. Ausserdem brannte an diesem Tag und um diese Zeit die Sonne und im Auto war die Temperatur gestiegen. Sie gehen mit mir ein, dass ich das Kind unmöglich so im Auto zurücklassen konnte.
Als wir uns ein paar Minuten später auf dem Weg zu den Einkaufswagen und demzufolge auch zum Ticketautomat machten, habe ich (in der Hitze des Gefechts, ergo Babystress und Zeitdruck, weil ich zum nächsten Termin rennen musste) die falsche Parkplatznummer gemerkt, hastig «171» getippt und CHF 1.10 bezahlt (Zeitstempel: 12:20 Uhr). Dann machte ich mich auf dem Weg in den Laden, und schaute zufälligerweise auf mein Auto zurück und bemerkte – oh Schreck – dass meine Parklücke die «173» war und nicht die «171». Also ging ich zurück zum Billett-Automat und wollte für meine Parklücke bezahlen. Das Kleingeld alle, hatte aber zum Glück noch ein paar Rappen im Auto liegen. Also mit Sack und Pack zurück zum Auto, Geld holen, zurück zum Automaten und zweites Ticket gelöst (Zeitstempel: 12:24 Uhr). Anschliessend ging ich meine Einkäufe tätigen und um 12:35 Uhr habe ich an der Kasse bezahlt... Sämtliche Tickets und Quittungen sende ich Ihnen in der Beilage.
Nun, was mich sehr verwundert ist, dass die «nette» Dame, die mir das Klösschen verpasst hat, am Strassenrand stand mit ihrer blauen Mappe und regelrecht gewartet hat, dass sie ihre Bussen verteilen kann. Arbeitet Sie auf Provision? Sie hat mich sogar gesehen...
Was mich angeht; ich habe sogar zweimal bezahlt – zugegeben: Aufgrund meines Versehens, ich sehe es aber nicht ein diese Busse zu bezahlen und betrachte diese als nichtig.
Die PPC Immoservice GmbH sieht das nicht so. Auf meine Einsprache vom 7. Juni 2019 haben sie mir folgende Antwort gegeben:
"Sehr geehrte Frau Cucinelli
bedauerlicher Weise können wir auf Ihr Begehren die Umtriebsentschädigung zu stornieren nicht eingehen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jeder Autolenker selbst dafür verantwortlich ist zu kontrollieren ob auch für den Richtigen Parkplatz bezahlt bzw. alle Angaben korrekt eingetippt wurden. Dies war bei Ihnen leider nicht der Fall.
Aus diesem Grund bitten wir Sie die Umtriebsentschädigung zu Begleichen und verbleiben."
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 45.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.