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Paketauslieferung - ein wöchentliches Drama

Peter E. Fischer Die Post La Poste La Posta Swiss Post 02.05.2019 Melden Reklamation gemeldet

Gerade ist es eine Woche her, dass ich bei der Post reklamiert habe, weil ein Paket einfach bei den Briefkästen deponiert wurde, statt der Anweisung "im Treppenhaus" zu folgen. Nun wurde ein wertvolles Paket >300CHF ins Milchfach gestellt und nicht ins gesicherte Treppenhaus. In beiden Fällen wurde nicht mal geklingelt, obwohl ich zuhause war.


Meine Reklamationen werden zwar freudig bearbeitet, aber es ändert sich nichts am fehlbaren Handeln der Paketpöstler der Verteilstelle Baar ZG. Wo der Fehler liegt, weiss ich nicht (beim Kundendienst, bei der Leitung der Verteilstelle oder bei den Pöstlern). Mir wurde zugesagt, dass die Pöstler entsprechend orientiert werden - wohl nicht geschehen.


Stellen wir uns vor, wenn die Post (wie angekündigt) ihren Zustellern nur noch einen Fixpreis pro Tour zuteilt... - dann ist klar, dass jeder Pöstler jede Sekunde sparen möchte - wer will schon in Fronarbeit schaffen?


Wer hätte denn den Schaden bezahlt, wenn das Paket gestohlen worden wäre - kam schon vor?


 

  • Rückerstattung CHF 50.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 02.05.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer


Vielen Dank für Ihre Nachricht betreffend der Zustellung Ihrer Pakete.


Pakete, die ins Ablagefach passen werden vom Boten immer ins Ablagefach zugestellt. Nur wenn die Pakete zu gross für ins Ablagefach sind, werden die Pakete gemäss Ihrer Zustellermächtigung ins Treppenhaus zugestellt. Der Bote klingelt nicht bei Paketen die ins Ablagefach passen. Pakete die korrekt ins Ablagefach zugestellt worden sind, gelten als ordentliche Zustellung und die Haftung entfällt für die Post. Grundsätzlich sollten gestohlene Pakete aus dem Ablagefach der Polizei gemeldet werden, damit der Kunde eine Anzeige erstatten kann. Der Schaden kann der Kunde dann bei seiner Hausratversicherung melden. Ihr Fall wurde vom Kundendienst schon aufgenommen und bearbeitet. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, werde ich im Fall eine Notiz hinterlassen, dass Sie sich auch über www.reklamation.ch gemeldet haben. Ihr Anliegen auch betreffend der Kulanz wird direkt vom Kundendienst beantwortet.


Freundliche Grüsse
Kundendienst Post CH AG

D. h. also, die Post kann deponieren, wo sie möchte, muss nicht mal klingeln und ich trage alleine das Risiko eines Diebstahls - das kann es wirklich nicht sein!