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Rückvergütung
Reklamation
am 30. Januar 2019 schickte ich drei Rechnungen ein (Filiale Fribourg). Zwei Rechnungen wurden vergütet, die dritte Rechnung (Impfung/Diversa) nicht - angeblich sei die Rechnung nicht eingetroffen. Auf Bitten der Concordia habe ich am 5. März 2019 die Kopie der Rechnung eingesandt mit der Bitte um Bezahlung bis zum 11. März 2019. Doch ich habe weder die Abrechnung noch die Gutschrift erhalten. Habe genug von diesen Spielchen - eigenartig was bei der Concordia alles verschwindet - denn diesmal habe ich alle drei Rechnungen aneinander geheftet!!! Erwarte das Geld bis zum 22. März 2019, andernfalls werde ich es dem Anwalt übergeben. Uebrigens, ich werde keinen Aufwand mehr für die Concordia betreibe - in denn letzten Monaten musste ich alles doppelt und dreifach einreichen. Vielleicht sollte man mal "ausnisten"!!
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 36.-
Antwort
CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 13.03.2019
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Unsere Agentur in Freiburg ist bereits in Kontakt mit Ihnen und wird sich bezüglich der genannten Rechnung erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir hoffen, die Angelegenheit bald zu Ihrer Zufriedenheit lösen zu können.
Freundliche Grüsse
CONCORDIA
Anonym 15.03.2019
Interessant! Zuerst nichts tun und jetzt will FR ein ärztliches Zeugnis, dies nach angeblicher Prüfung. Frage mich was man bei dieser Quittung (siehe Anhang) wo nur der Name der Apotheke, die Impfung und der Preis darauf steht solange prüfen musste.
Im Artikel 15 (DIVERSA) steht nichts das man bei Impfungen ein Rezept vom Arzt braucht! Muss ich jetzt für jede Impfung (wenn ich z.Bsp. ins Ausland will, Zeckenimpfung, etc.) die ich in der Apotheke machen kann- würde Kosten sparen - einen Arzt konsultieren?!?!?.
Die Aerztin hat damals die Apotheke informiert wessen Impfstoff man mir verabreichen soll. Aber wir können das gerne schriftlich nachreichen - "es sind ja die Versicherten die zur Kostenexplosion beitragen, nicht wahr".
Vorgängig will ich jedoch die entsprechende Rechtsbelehrung, den Passus in den allg. Bed. oder wo auch immer dies geschrieben sein soll. Erwarte dies bis zum 19. März 2019.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 36.-
CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 15.03.2019
Sehr geehrte Kundin
Wir stehen in dieser Sache persönlich mit Ihnen in Kontakt und sind überzeugt, eine zufriedenstellende Lösung für Sie zu finden.
Freundliche Grüsse
CONCORDIA