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2 jähriges Kind (26 Monate) hat über Swisscom TV Abo gelöst, Swisscom beharrt auf eingezogene Abogebühren.
Reklamation
Am Samstag, 9.12., hat unsere damals knapp zweijährige Tochter (25 Monate) offenbar beim Spielen mit der Fernbedienung von Swisscom TV (bei abgeschaltetem Fernseher) ein Abo gelöst.
Wir wurden durch eine enstprechende Mail von Swisscom darauf aufmerksam gemacht. Umgehend nachdem wir dies festgestellt haben, haben wir noch am selben Tag mittels Supportformular der Swisscom dies gemeldet mit Bitte um Stornierung. Zudem haben wir von der uns bis dahin unbekannten Möglichkeit der Sicherung mittels PIN Gebrauch gemacht.
Swisscom hat uns anfangs der folgenden Woche kontaktiert und mitgeteilt, dass sie dies nicht direkt stornieren könne. Stattdessen wurde uns ein Kontakt angegeben, unter welcher wir das Anliegen noch deponieren sollen, damit Swisscom das Anliegen bearbeiten kann. Dies war für uns schwer verständlich, da wir nur Swisscom TV als Gegenpartei haben und nichtmal wussten, was genau (geschweige den von wem) unsere Tochter gelöst hat.
Wir haben auf die angegebene Kontaktnummer angerufen, wo uns (verärgert) mitgeteilt wurde, dass wir hier an der falschen Adresse seien und dass es wieder typisch sei, dass sie angegeben wurden.
Eine Rückfrage bei Swisscom bestätigte dies, wir wurden zunächst an Teleclub statt Canalplus verwiesen. Mit dem richtigen Kontakt habe ich das Anliegen nun also bei Canalplus (von denen das Abo stammt) telefonisch (auf französisch!) gemeldet und gemäss telefonischer Absprache auch noch per Mail unmissverständlich mitgeteit.
Für uns war damit die Sache erledigt, da ich sowohl Swisscom Bescheid gegeben habe und zudem (wie von Swisscom verlangt) dies auch noch Canalplus mitgeteilt habe.
Meine Frau hat dann im Sommer 2018 (ca. 6 Monate nach dem Vorfall) im Rahmen eines Werbeanrufs von Swisscom und der Mitteilung, dass da ja noch ein Abo sei, mitgeteilt, dass dies ein Fehler sei und gelöscht sein sollte. Die Person von Swisscom hat dies entgegengenommen.
Ende Jahr kam ein Brief von Canalplus mit Infos zur Vertragsverlängerung. Darauf musste ich feststellen, dass das Abo noch immer nicht entfernt wurde und dass monatlich 35.- von Swisscom eingezogen wurden und ab Mitte Dezember sogar 55.-.
Wir wissen bis heute nicht genau, was da gelöst wurde (irgend ein Cinepaket). Geschweige denn haben wir jeweils irgendwas davon genutzt.
Ich habe Swisscom letzten Monat kontaktiert und den Sachverhalt geschildert, leider ist bis heute der versprochene Rückruf ausgeblieben.
Darum habe ich Swisscom heute nochmals angerufen und nachgefragt. Die Mitarbeiterin vom Kundendienst hat das Abo nun gelöscht, aber erst wirksam ab heute. Die aus meiner Sicht unrechtmässig bisher eingezogenen Abokosten würden gemäss ihrer Aussage nicht zurückerstattet.
Sie sagte sogar, dass dies ein "Self-Care" Problem sei und sie da nichts machen könne, da das halt gebucht sei. Dass man Swisscom TV halt mit PIN schützen soll usw.
Für mich widerspricht diese Aussage jedlichem Rechtsempfinden. Unsere zweijährige Tochter kann doch nicht einen gültigen Vertrag eingehen.
Aus meiner Sicht haben wir mit der umgehenden Meldung richtig gehandelt.
Möglicherweise hat Canalplus die Meldung an Swisscom verschlampt, für uns ist jedoch Swisscom ganz klar der Ansprechpartner, schliesslich hat unsere Tochter mit der Swisscom Fernbedienung in Swisscom TV etwas rumgedrückt. Zudem sind unsere Französischkenntnisse sehr beschränkt.
Man kann uns vorwerfen nicht genug nachgehakt und eine Bestätigung verlangt zu haben.
Wer aber eine Kleinkind hat und hochschwanger ist (bzw. mittlerweile mit zwei kleinen Kindern) hat sehr viel anderes um die Ohren...
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 557.50.-
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