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Fehlende Unterlagen der IV (Ergänzungsleistungen)

Anonym SVA Aargau 05.02.2019 Melden Reklamation gemeldet

Sie schreiben am 7.12 mit dem Titel "Mahnung El- Fehlende Unterlagen" dass der Lohnausweis fürs Jahr 2018 fehlt zur Berechnung der der Ergänzungsleistung zur IV. Dies zu einem Zeitpunkt an dem ich den lohnausweis noch gar nicht erhalten haben kann...


Am 29.1 Mahnen Sie mich, mit Frist bis 18.2 und den Worten "Antwort noch nicht erhalten" und " ..sollten Sie diese Frist nicht einhalten, sind wir gezwungen, die Ergänzungsleistungen einzustellen".


Ich habe die Lohnabrechnung noch nicht erhalten vom Arbeitgeber und nach einem Telefon geben Sie mir immerhin eine verlängerte Frist bis Ende Februar...


Aber ich frage mich wohin diese Repressionstaktik der IV noch führt...

  • Erklärung

SVA Aargau 20.02.2019

Guten Tag


 Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte rufen Sie uns an, damit wir die Situation zusammen klären können: +41 62 837 89 59


Freundliche Grüsse, SVA Aargau