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Reklamation für abgezogene Kosten

Markus BPS Suisse 20.01.2019 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe vor 2 Jahren für meinen Sohn eine Kassenobligation abgeschlossen. Damals sagte man mir, dass mir keine Kosten auferlegt werden. Offenbar wurde in der Zwischenzeit die Tarifstruktur neu aufgegleist und neu werden Kosten z.B. für die Auflösung des Kontos von Fr. 50.- und Fr. 10.- für die Überweisung des Geldes belastet. Die Bank zwingt mich Ihre zu einem späteren Zeitpunkt eingeführten Gebühren und Kosten zu akzeptieren. Nach Abschluss einer Kassenobligation für eine Laufzeit von 2 Jahren hatte ich gar keine Möglichkeit auf diese Kosten und Gebühren zu reagieren! Ich habe mich dann per Mail beschwert und man versicherte mir per Mail > “Wir werden so schnell wie möglich und ohne weitere Kosten für Sie die Kontobeziehung schliessen“. Ich bin von dieser Bank sehr enttäuscht, dies ist aus meiner Sicht nämlich Diebstahl an meinen Sohn. Im Anhang werde ich noch das Mail und den Brief den ich nachträglich noch an die Bank verschickt habe anhängen.


 

  • Rückerstattung CHF 16.99.-
  • Entschuldigung

BPS Suisse 05.02.2019

Die BPS (SUISSE) legt großen Wert auf das Feedback unsere geschätzten Kundschaft; auch in diesem Falle haben wir die Beanstandung fristgerecht und nach erfolgter Einwilligung des Antragstellers erfolgreich abgeschlossen. 


 


BPS (SUISSE)


 

Die Bank hat mir nun den Restbetrag abzüglich der Verrechnungssteuern vollständig überwiesen. Es ist zu hoffen, dass in Zukunft die Bank gegenüber den Kleinsparern ein wenig kundenfreundlicher auftreten wird.