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Beschwerde an melectronics, Teil der Migros Genossenschaft:

Anonym MIGROS 13.01.2019 Melden Reklamation gemeldet

Am 08.01.2019 habe ich online auf melectronics.ch ein Macbook Air für 690.55 statt 1079 ausgeschrieben gesehen. Die Aktion war und ist gültig vom 08.01.2019 bis 28.01.2019 laut Website. Eine Online-Bestellung war bei diesem Artikel nicht möglich, (ohne ersichtlichen Grund, auch dies bereits fragwürdig),  sondern lediglich Abholung in einer Filiale. Dies war mir jedoch nicht so wichtig, und ich gab daraufhin die Reservation in Auftrag.


Am 09.01.2019 erhielt ich eine SMS und eine E-Mail, dass ich den bestellten Artikel nun abholen könne. Auch in dieser Abholungsbestätigung (Bild-Link) wurde erneut der Preis von 690.55 erwähnt. Ich zitiere Ihre eigenen AGB: "Ein Vertrag kommt erst durch den Versand der bestellten Produkte bzw. Vereinbarung des Liefertermins bzw. Zustellung der Abholeinladung zustande." Zu diesem Zeitpunkt war also ein Vertrag bereits entstanden, und zwar verbindlich, und somit muss ich mich eigentlich als Käufer auf den angegebenen Preis verlassen können.


Am 10.01.2019 begab ich mich nun also in die melectronics-Filiale Zürich-Oerlikon Neumarkt (Hofwiesenstrasse 350-354). Ich traf auf einen Mitarbeiter - bei welchem es sich zufälligerweise um den Filialleiter handelte - und informierte diesen darüber, dass ich meinen reservierten Artikel gerne abholen möchte. Der Filialleiter holte den Artikel aus dem Lager - verhielt sich zu diesem Zeitpunkt ausserdem im Allgemeinen korrekt und professionell - und scannte diesen ein. Die Kasse zeigte daraufhin einen Preis von 863.20 an.


Ich erklärte dem Herr, dass ich den Artikel aber für 690.55 reserviert habe. Er schaute auf der betriebsinternen Reservationsbestätigung nach, worauf ebenfalls der Preis von 690.55 ersichtlich war. Er meinte, es müsse sich wohl um einen technischen Fehler handeln. Ich bat ihn, das Ganze abzuklären. Er stimmte zu, und meinte, er melde sich innerhalb von 24 Stunden wieder.


24 Stunden später - also heute um 14:30 Uhr - hatte ich immer noch nichts von der erwähnten Filiale gehört. Ich entschied mich, persönlich in der Filiale vorbeizuschauen, ca. um 16:30 Uhr. Ich wartete rund 10 Minuten, und wehrte mehrere Mitarbeiter ab, um mit dem Filialleiter persönlich sprechen zu können. Schlussendlich setzte sich einer der Mitarbeiter durch, und bat mich, die Situation zu schildern. Der Filialleiter war gleich daneben im Gespräch mit Kunden, und gab seinem Mitarbeiter den Hinweis, mich zu bedienen. Ich tat dies daraufhin, und der Mitarbeiter teilte mir mit, dass "leider keine Berücksichtigung des Fehlers stattfinden könne, und der Preis von 863.20 definitiv gelte."


Ich bemühte mich sehr, nicht aufgebracht zu reagieren, da der Mitarbeiter absolut nicht für den Fehler verantwortlich ist. Ich erklärte ihm, ich würde verstehen, dass er nicht dafür verantwortlich sei, aber dass das eine absolute Frechheit sei. Ich bat ihn, mir zu erklären, was der Grund dafür sei, dass keine Berücksichtigung stattfinden könne. Er meinte, es "handle sich um einen wesentlichen Fehler". Nach Rechtslage aber absolut inkorrekt - es handelt sich hier um einen blossen Rechenfehler, der laut Schweizerischem OR Artikel 24 NICHT zu einer Unverbindlichkeit des Vertrages führt.


Nebst der absoluten Frechheit, dass Gesetzesartikel falsch ausgelegt werden, finde ich es noch unerhörter, dass unschuldige Mitarbeiter vorgeschickt werden, um als Sündenbock für Kunden dastehen zu müssen. Was ist das ausserdem für eine Logik, dass bei Rechenfehler, die nach (hoffentlich) mehrmaligem Überprüfen dann trotzdem schlussendlich auf den Kunden abgewälzt werden?


Unter der Annahme, dass dieser Text auch nur ansatzweise etwas bewirkt, verlange ich eine vernünftige Erklärung von einer Person, die Verantwortung auf Entscheidungsebene trägt. Weder der Filialleiter der erwähnten Filiale, noch der Mitarbeiter aus der Filiale, und auch kein Service-Mitarbeiter können etwas dafür. Unabhängig davon war das definitiv das absolut letzte Mal, dass ich bei melectronics und der Migros einkaufe. Ich werde auch sämtlichen Bekannten davon abraten. Die Reservation habe ich umgehend storniert, und werde den Artikel woanders kaufen. Absolut unerhört, dass Unternehmen mit solchen Verhaltensweisen durchkommen - das war bestimmt nicht der einzige Fall dieser Art.


Ausserdem lege ich der gesamten Migros sehr nahe, in Zukunft genau zu überlegen, wie mit solchen Situationen umgegangen werden soll - in diesem Fall war das nicht nur rechtlich gesehen eine wortwörtliche Verarschung, sondern auch moralisch sehr verwerflich. Worauf soll man als Käufer denn noch vertrauen können? Weder Online-Preise noch Reservationsbestätigungen scheinen irgendetwas auszusagen. Unglaublich. Mehr gibt es nicht zu sagen.

  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Anpassen der Betriebskultur

MIGROS 14.01.2019

Guten Tag


Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Die Migros pflegt seit je her den direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden und wird Ihnen die Antwort direkt per Brief oder Telefon zukommen lassen.


Ihre Beschwerde wird auf Reklamation.ch nicht weiter bearbeitet.


Freundliche Grüsse


Ihre M-Infoline


 

Die Situation wurde im Nachhinein erklärt und berichtigt: Mir wird die Möglichkeit geboten, den Artikel nun doch noch zum ursprünglichen Reservationspreis abzuholen. Schade, dass es zuerst eine Reklamation benötigte, aber ich danke dem Kundenservice für die kompetente Hilfe.