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"Nepper, Schlepper, Bauernfänger"
Reklamation
Stellen Sie sich vor: Sie betreten ein Haushaltswarengeschäft. Sie wollen Ihrer Liebsten zu Weihnachten eine Mikrowelle kaufen. Sie nehmen die Schachtel Ihres Wunschgerät aus dem Regal, lesen die Produktbeschreibung. Gerät und Preis sagen Ihnen nicht zu, Sie stellen die Schachtel zurück. Beim Verlassen des Geschäfts werden Sie von einem Mitarbeiter aufgehalten. «Das Berühren der Geräte verpflichtet zum Kauf», erklärt er.
Ein irrwitziges Szenario? Keines Falls – zumindest bei meinen Noch-Mobilfunknetzanbieter Salt.
Was ist passiert?
Am 6. Dezember loggte ich mich in mein Salt-Kundenprofil ein. Ich wollte mich über Datenpakete informieren und die Leistungen von Salt mit denjenigen der Swisscom vergleichen. Also klickte ich auf «hinzufügen», um mehr über den Leistungsumfang des Paktes «Internet World» zu erfahren.
Das war ein Fehler, denn im Folgenden wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich das Paket kostenpflichtig bestellt hätte. Sofort deaktivierte ich das Paket und die mobilen Daten meines Geräts. Noch am selben Abend (22.46) kontaktierte ich den Kundenservice (0800 700 700). Ich brauche mir keine Sorgen zu machen, versicherte mir der Berater freundlich. Laut System sei kein Datenpaket gekauft worden, es sei mit keinen Kosten zu rechnen.
Das böse Erwachen folgte vier Tage später beim Erhalt der Monatsrechnung am 10. Dezember. Der Kauf des Datenpaktes «Internet World bis 6.12.18» wurde mir mit 29.95 Franken verrechnet.
Umgehend kontaktierte ich den Kundendienst. Die Mitarbeiterin erklärte mir, dass ich das Paket durch mein unbedarftes Herumtippen auf meinem Smartphone doch gekauft habe. Obwohl ich die Auswahl umgehend deaktivert habe, sei man dennoch verpflichtet, mir die Nutzung des Pakets in Rechnung zu stellen. Der von mir am 6. Dezember um 22.46 kontaktierte Mitarbeiter habe mir eine falsche Auskunft gegeben.
Diese schnöde Antwort enttäuschte mich maßlos. Weder wurde ich a) durch eine SMS oder Email über den Kauf bzw. die bevorstehende Aktivierung des Datenpaktes «Internet World» in Kenntnis gesetzt, noch habe ich b) die Leistungen des Pakets in irgendwelcher Form in Anspruch genommen, da ich mich im Zeitraum vom 6. - 9. Dezember nachweislich nicht im Ausland und somit im Geltungsbereich des Datenpaktes «Internet World» aufgehalten habe.
Diese Hinterhältigkeit und die gezielte Desinformation von Kunden ist für mich nicht hinnehmbar. Bis zu einer Klärung der Ombudscom werde ich mich weigern, die Dezember-Rechnung zu bezahlen.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 29.95.-
- Entschuldigung
- Erklärung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.