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Luca www.eboutic.ch 22.08.2018 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag


Wie ich Ihrem Kundendienst dies bereits erwähnt habe und auch darum gebeten habe erwarte ich die Rückzahlung des Betrages in Höhe von 722 CHF. Ich bin 26 Jahre jung, Student der Theologie auf dem bischöflichen Weg und besitze keine Millionen. Diese über 700 CHF habe ich bei Ihnen für Levis Produkte investiert, weil diese sehr günstig waren und ich davon ausging, wenn ich in einem Store eine zb. Levis 511 in Grösse 34/32 kaufen kann, dass das dann bei Ihnen auch geht und mir die Produkte allesamt passen werden. Ich also kaum etwas oder gar nichts zurückschicken werden müsse. Dann wäre dieses Geld auch gut investiert gewesen und ich würde nichts reklamieren.


Nun ist aber der Fall, dass ich Ihnen alle Artikel fristgerecht ordentlich zurückgesendet habe. Da ich wie gesagt Student auf dem bischöflichen Weg der Theologie bin habe ich nur sehr wenig Geld. Dieses ganze Geld war von meinen Ersparnissen. Mehr als dieses Geld habe ich nicht gespart gehabt. Es war mein komplettes Erspartes. Ich finde es deshalb mehr als nur unfair, dass man mir zwar weitere Bestellungen für dieses Geld gewährt, mir aber das Geld nicht zurückerstatten will. Was bringt mir das, wenn ich bei Ihnen irgendwann vielleicht etwas passendes finde, wenn mir mein Erspartes jetzt fehlt und ich auf alles andere verzichten muss?


Wo ist da bitte die Fairness und Sozialkompetenz? Wo ist da bitte die unternehmerische Verantwortung Ihrem Kunden gegenüber? Es ist gesetzlich verboten Kunden wegen Erfüllung des Zwecks dazu zu zwingen sich verschulden zu müssen. Wenn ich mein Erspartes nicht zurückerhalte werde ich mich in den nächsten Wochen verschulden müssen.


Ich kann mir nicht einfach einen Nebenjob besorgen, weil ich wegen eines schweren Unfalls in meiner Freizeit viel Ruhe brauche um überhaupt ein Studium der Theologie zu schaffen.


Ich appelliere deshalb nochmals an Ihre Fairness und unternehmerische Verantwortung.

  • Rückerstattung CHF 722.-

www.eboutic.ch 06.09.2018

Als Anwort haben wir gerne folgendes Entgegenkommen angeboten : Senkung des Gutscheins auf CHF 100.- und ausserordentliche Rückerstattung des Restbetrages von CHF 622.- auf das verwendetes Zahlungsmittel.


Wir bitten vielmals um Entschuldigung und stehen für weitere Informationen gerne wieder zur Verfügung.

Ich bin damit nicht einverstanden weil ich auch das nicht korrekt finde. Ich habe Ihnen versucht anständig und sauber meine Situation zu erklären weshalb ich unbedingt diese Rückerstattung brauche. Das ist nicht korrekt, dass Sie darauf dann eingehen aber trotzdem 100 Fr. nicht rückerstatten wollen. Was bitte soll das bringen? Das ist doch echt Kindergarten 100 Fr. nicht rückerstatten wollen. Ich war auch korrekt mit Ihnen, habe innert Frist alle Gegenstände zur Rücksendung angemeldet, alle Artikel sauber und ungebraucht verpackt innert Frist an Sie per Signature versendet. Das hat mich auch Mühe gekostet. Ich war auch nicht pingelig und kein Aufwand war mir zu gross. Ich sehe es eher als eine Art Strafe an wenn man mir einfach 100 FR. dennoch nicht zurückerstatten will. Sie sind als Unternehmen dazu nicht berechtigt Strafen auszusprechen resp. durchzusetzen. Das ist rechtswidrig. Das dürfen nur Staatsorgane wie Polizei und Gerichte.