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Nicht zugestellte Sendung trotz Tracking-Information "in Ablagefach zugestellt"

Stefan Die Post La Poste La Posta Swiss Post 11.12.2017 Melden Reklamation gemeldet

Am 27.11.2017 erhielt ich von einem ausländischen Online-Shop ein Mail, dass meine bestellte Lieferung zugestellt wurde. Mit dem Trackingcode konnte ich auf der Website der Schweizer Post sehen, dass die Sendung (eingeschriebene Kleinsendung) um 09:03 Uhr ins "Ablagefach zugestellt" wurde. Kurz nach 12 Uhr öffnete ich mein Ablagefach und da war allerdings nichts drin! Ich schaute später auch in den umliegenden Ablagefächern nach, doch auch da war mein Paket nicht zu finden.


Auf Nachfrage bei der Post erhielt ich folgende vorgefertigte Standart-Antwort:


Sehr geehrter Herr xxx


Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Ihre Sendung Nummer RYxxxxxxxxxCN / 98060394160774xxxx wurde am 27.11.2017 in den Briefkasten bzw. ins Ablagefach zugestellt. Gemäss Ihren Angaben haben Sie dort die Sendung nicht vorgefunden.


Viele Kleinwarensendungen aus dem Ausland, die vom Absender per Einschreiben versandt wurden, werden den Empfängern in der Schweiz ohne Unterschrift einer Empfangsperson in den Briefkasten oder das Ablagefach zugestellt. Damit entspricht die Post CH AG dem Kundenbedürfnis, dass solche Sendungen während sechs Tagen pro Woche empfangen werden können.


Bei einem Verlust einer Sendung vom Ausland steht der Anspruch auf Entschädigung dem Absender zu, da dieser mit seiner Postgesellschaft einen Dienstleistungsvertrag abschloss und dafür bezahlte. Bitte informieren Sie darum den Absender Ihrer Sendung, dass er bei seiner Postgesellschaft eine Nachforschung nach dem Brief in Auftrag gibt.


Herr xxx, wir entschuldigen uns für Ihren Ärger in dieser Angelegenheit und hoffen, dass wir Sie in Zukunft wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen dürfen.


Freundliche Grüsse


Michela Crameri
Customer Service


Ich reklamierte erneut, dass dies ziemlich sicher ein Fehler des Paketzustellers sei, denn mir wurde in meinem ganzen Leben noch nie ein Paket aus dem Ablagefach gestohlen. Und dass ich eine Entschädigung (Warenwert) erwarte. Denn immerhin hat der Paketzusteller eine eingeschriebene Sendung ohne meine Unterschrift einfach so ins Ablagefach gelegt (oder eben auch nicht).


Mein Kundenbedürfnis ist es in erster Linie nicht, eingeschriebene Sendungen sechs Tage die Woche auch ohne Unterschrift zu empfangen, sondern vielmehr, sie WIRKLICH zu empfangen.


Darauf bekam ich von der Post erneut die Antwort, dass der Absender eine Nachforschung bei seiner Post im Ausland einleiten müsse. Nur ist das völlig unverhältnismässig. Wenn die ausländische Post sieht, dass im Trackingverlauf die Sendung als "zugestellt" markiert wurde, ist für die der Fall erledigt, denn das beweist nur, dass die ausländische Post die Sendung korrekt an die Schweizer Post übergeben hat.


Der Warenwert der Sendung ist nicht wirklich hoch. Aber es geht hier ums Prinzip! Es kann nicht sein, dass die Schweizer Post eingeschriebene Sendungen nicht korrekt zustellt, und sich dann mit Hinweis auf "Nachforschung nur durch den Absender" aus der Verantwortung ziehen kann. Daher erwarte ich eine Entschädigung in der Höhe des Warenwertes und eine Entschuldigung.

  • Rückerstattung CHF 12.-

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 13.12.2017

Guten Tag


Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.


Ihren Ärger verstehen wir und bedauern, dass Sie Ihre Sendung nicht im Ablagefach vorgefunden haben. Selbstverständlich haben wir diese Nachricht an unsere Abteilung für internationale Sendungen weitergeleitet. Ihr Fall wird dort erneut überprüft. Sobald die Abklärungen abgeschlossen sind, werden Sie direkt von der internationalen Stelle informiert.


Für Ihre Geduld danken wir Ihnen und wünschen Ihnen einen schönen Tag.


Freundliche Grüsse


Contact Center Post CH AG

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