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Rückerstattung Abo Gebühren einer Partnervermittlung

Julian Parship 12.10.2017 Melden Reklamation gemeldet

Am 28.9.2017 wurde mein Abo bei Parship, obwohl nach Art. 8 UWG rechtlich sehr umstritten, automatisch verlängert. Über Lastschriftverfahren wurde mir die Jahresgebühr ohne mein Wissen abgezogen. Am 29.9.2017 habe ich dann von meinem Sofortkündigungsrecht nach Art. 406d Ziff. 7 OR gebrauch gemacht. Parship weigert sich jedoch bis heute auch nach mehrmaliger Aufforderung den Betrag zurück zu überweisen.

  • Rückerstattung CHF 358.80.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.