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Gespräch über telefonische Kündigung gelöscht - Kündigung somit nicht gültig

Gisela Odermatt Salt Mobile 24.07.2017 Melden Reklamation gemeldet

Ich bin 74 Jahre alt. Anfang dieses Jahres entschied ich mich, dass ich mich besser fühlen würde, wenn mein Mobiltelefon einen Alarmknopf hätte.


Wir haben dann bei einem anderen Anbieter ein solches Gerät gefunden und wollten dazu den passenden Vertrag gleich veun anderen Anbieter abschliessen. Da ich seit 2013 Kundin bei CoopMobile bin und ich meine bisherige Nummer gerne behalten hätte, hätten wir gerne das bestehende Abo gekündigt und die Nummer portieren lassen. Im Orange Shop verwies man uns an die CoopMobile Hotline. Ich hatte ein Prepaid-Abo mit monatlich 19.90 Kosten.


 


Wir riefen also bei der Coop Mobile an und fragten, ob man kündigen und die Nummer portieren lassen könne. Leider hätte die Nummernportierung sehr lange gedauert, weshalb wir daraufhin das Abo telefonisch im gleichen Gespräch kündigten. Gemäss AGB von Coop Mobile ist dies telefonisch möglich, unter Berücksichtung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen. Daraufhin bestätigte die Coop Mitarbeiterin die Kündigung auf den 9. Juni 2017 sogleich am Telefon.


 


Nun erhalte ich weiterhin Rechnungen. Da ich davon ausging, dass das Abo gekündigt sei und die Rechnung irrtümlich erfolgte, zahlte ich zunächst nicht. Aus Angst, dass dies aber negative Konsequenzen hätte, tätigte ich aber dann aber doch (mit einer Verspätung von wenigen Tagen). Es folgte eine Rechnung mit Mahngebühren im Umfang von 30.-. Auch diese bin ich bereit zu zahlen.


Also meine Enkelin heute bei der Hotline anrief, teilte man ihr mit, dass es keinen Eintrag über eine Kündigung gebe und die Aufzeichnung des Gesprächs nicht vorhanden oder vielleicht gelöscht worden sei. Die Kündigung existiere somit nicht und man müsse erneut kündigen. Dies wiederum mit einer Frist von 60 Tagen, d.h. nun sei es frühstens per 9. Oktober 2017 möglich. Es gäbe zwar eine Notiz "Kunden will kündigen und Nummernportierung", aber dies sei kein Beleg für eine tatsächliche Kündigung.


 


Wir sind der Meinung, dass dies absolut kundenunfreundlich ist. Das Kündigungsgespräch wurde von vier Personen mitgehört (mir, meiner Tochter und Enkelin sowie Verkäuferin des Swisscom-Shops).
Die Coop Mobile Mitarbeiterin meinte bloss, dass sei halt Pech und man könne ja eine Beschwerde schreiben, deren Bearbeitung dauere aber natürlich.


Wir fordern CoopMobile deshalb auf, die Kündigung vom 27. März 2017 (gemäss Telefongespräch) zu bestätigen und die Rechnung zu stornieren.

  • Rückerstattung CHF 53.85.-
  • Andere Bestätigung Kündigung

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.