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Wegen Vertragsänderung von Swisscom: Wechsel des Telefon-Festnetzanschlusses zu einem anderen Anbieter - Swisscom will von mir trotzdem Gebühr wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Melchior Amacher Swisscom 01.05.2017 Melden Reklamation gemeldet

Habe am 20. Februar im Briefkasten Mitteilung von Swisscom vorgefunden, dass für mich ab 1. April 2017 für meinen Telefon-Festnetzanschluss ein neuer Vertrag gelten würde.Gemäss AGB der Swisscom (Artikel 15) kann bei einer Vertragsänderung durch Swisscom bis zum Inkrafttreten der Aenderung der Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig gekündigt werden.


Habe mich sofort mit UPC in Verbindung gesetzt, um Festnetzanschluss zu UPC zu wechseln (Habe bereits TV und Internet bei UPC). Wollte aber auch noch eine Rufnummerportierung durchführen lassen, d.h. dass ich meine bisherig Festnetznummer beim Wechsel von Swisscom zu UPC behalten konnte. UPC sagt, dass man bei Rufnummerportierung die Kündigung durch UPC vornehmen lassen soll und nicht direkt selber kündigen soll. Dazu gibt es von UPC ein Formular, das (wenn ausgefüllt) UPC zur Kündigung autorisiert. Leider hat es trotz mehrmaliger Nachfrage bei UPC mit der Zustellung dieses Formulars nicht geklappt. Am Schluss habe ich selber eine Autorisierung für UPC geschrieben, und dabei aber ausdrücklich festgehalten, dass a) mein Vertrag mit Swisscom per Ende März gekündigt sein muss (weil sonst der neue Swisscomvertrag gültig geworden wäre) und dass b) wegen der von Swisscom vorgesehenen Vertragsänderung per 1. April mein damaliger Vertrag mit Swisscom kurzfristig und ohne Kostenfolge (wegen Nichteinhaltung der sonst üblichen Kündigungsfrist) bis und mit 31. März kündbar sei. Zudem habe ich in diesem Brief an UPC auch meine bisherigen vergeblichen Versuche, das Formular zur Rufnummerportierung zu erhalten, geschildert. Diesen Brief mit der Autorisierung habe ich mit eingeschriebener Post am 11. März an UPC geschickt.


Daraufhin haben mir sowohl UPC als auch Swisscom die Rufnummerportierung per 27. März 2017 bestätig. Swisscom teilte mir allerdings als Vertragsablaufdatum den 31.05 mit (und nicht den 31.03) und sagte, ich würde für die gekündigte Dienstleistung einen Betrag von Fr. 53.25 schulden, der mit der Schlussabrechnung erhoben würde. Da es bis zur Rufnummerportierung nur mehr wenige Tage dauerte, und weil es so mühsam gewesen war, die Rufnummerportierung überhaupt in Gang zu bringen, wollte ich die Rufnummerportierung nicht durch eine sofortige Reklamation bei Swisscom gefährden.


Am 27. März wurde die Rufnummerportierung erfolgreich durchgeführt. Noch am gleichen Tag schickte ich Swisscom einen eingeschriebenen Brief: Vorsichtshalber kündigte ich darin nochmals meinen damaligen Vertrag per 31. März. Ich wies darauf hin, dass gemäss AGB der Swisscom bei einer Vertragsänderung durch Swisscom bis zum Inkrafttreten der Aenderung der Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig gekündigt werden kann, und dass ich deshalb nicht bereit sei, für die gekündigte Dienstleistung noch eine Gebühr zu bezahlen. Für den Fall, dass Swisscom trotzdem auf der Gebühr bestehen sollte, verlangte ich eine getrennte Rechnungsstellung, einerseits für diese Gebühr, andererseits für die unbestrittenen Anschluss- und Gesprächskosten des Monats März. Auch forderte ich von Swisscom in einem solchen Fall, dass mir die Rechnung per A-Post oder normale B-Post zugestellt würde, und nicht wie üblich per B-Post-Massensendung, da die Zustellung mittels B-Post-Massensendung im ungünstigen Fall erfahrungsgemäss bis zu 12 Tage dauern kann. Dies, damit ich in einem solchen Fall bis zum Zahlungsdatum genügend Zeit hätte, mich rechtlich beraten zu lassen. Ich legte auch eine Kopie meines Briefes vom 11. März an UPC bei. Dies, damit für Swisscom einerseits ersichtlich war, in welcher Form ich UPC zur Rufnummerportierung bzw. Kündigung autorisiert hatte, und andererseits, damit ersichtlich war, warum es so lange gedauert hatte, bis die Rufnummerportierung durch UPC initialisiert worden war. In der Sendungsverfolgung der Post, sieht man bezüglich diesem Brief an die Swisscom vom 27.März:      "28.03.2017: Zugestellt, Empfangsbestätigung ausstehend"      "30.03.2017: Empfangsbestätigung erhalten"


 Swisscom hat überhaupt nicht auf meinen eingeschriebenen Brief reagiert. Am 18. April fand ich in meinem Briefkasten die Schlussabrechnung der Swisscom: Rechnungsdatum: 04.04.2017, d.h. die Rechnung wurde mir mit B-Post-Massensendung zugestellt mit einer von mir bisher noch nie beobachteten Zustellungsdauer von 14 Tagen! (Osterfeiertage). Zahlbar bis 27.04. Beigelegt ein einziger Einzahlungsschein für den Totalbetrag von Fr. 75.35, wovon Fr. 53.25 für "Sonstige Dienstleistungen und allgemeine Belastungen". Sonst kein Kommentar.


(Vermutlich kann ich mit einem roten Einzahlungsschein auch nicht einfach den unbestrittenen Teilbetrag auf das im Einzahlungsschein angegebene Postscheckkonto einzahlen. Vor Jahren wollte ich einmal am Postschalter mit einem roten Einzahlungsschein für Cablecom eine Vorauszahlung machen auf das auf dem orangen Referenz-Einzahlungsschein der üblichen Cablecom-Einzahlungsscheine vermerkte Postscheckkonto. Am Postschalter wurde mir dann gesagt, dass dies nicht möglich sei, und man gab mir für die Einzahlung mit rotem Einzahlungsschein an anderes Cablecom Postscheckkonto an. Ob das allerdings auch heute noch so ist weiss ich nicht. Auch mache ich kein Internetbanking, sondern schicke meine Einzahlungsscheine per Briefpost an Postfinance.)


Ich habe mir überlegt, dass wenn ich die Rechnung nicht bezahle, Swisscom ein ganzes "Drohkarussell" in Gang setzt (Swisscom AGB, Artikel 7). Zuerst eine erste Mahnung, dann eine zweite Mahnung mit Kostenfolge, dann die Uebergabe an ein Inkassobüro und dort dann weitere Mahnungen mit (bekanntermassen oft happigen) Mahnungspesen und Gebühren. Am Schluss eine Betreibung und negative Bonitätsmeldungen an ein oder mehrere Kreditinformationsstellen. Längerfristig könnte letzteres für mich sehr negative Folgen haben. Einträge im Betreibungsregister und schlechte Bonitätsmeldungen (wenn man nicht einmal genau weiss, wo man überall gemeldet wurde) sind bekanntlich schwer wieder wegzubringen.


Ich habe deshalb am 26.04 die Rechnung der Swisscom mit einem Zahlungsauftrag per Briefpost an Postfinance geschickt (Swisscom Rechnungsnummer: 6602046123042017, Kundenummer: 45096912). Dies nur, um das genannte "Drohkarussell" von Swisscom, das ich durchaus ernst nehme, zu verhindern. Dies heisst aber nicht, dass ich dadurch die Rechnungsstellung anerkenne! Die Zahlung dürfte voraussichtlich am 28.04 morgens auf dem Postscheckkonto von Swisscom verbucht werden. Gleichzeitig verlange ich aber nun mit dem jetzigen Schreiben (übermittelt via www.reklamation.ch) von Swisscom die Rückerstattung des mir für die vorzeitige Kündigung verrechneten Betrages von Fr. 53.25. Da Swisscom auf meinen eingeschriebenen Brief vom 27. März überhaupt nicht reagiert hat, macht es keinen Sinn, diese Forderung direkt an Swisscom zu stellen. Stattdessen stelle ich diese Forderung nun via www.reklamation.ch . Damit ist dann auch klar, dass ich auf zwei ganz unterschiedliche Arten versucht habe, bei Swisscom Gehör zu finden betreffend der wegen Vertragsänderung durch Swisscom nicht geschuldeten Gebühr wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.


 Abschliessend möchte ich festhalten, dass eigentlich Swisscom mir gekündigt hat, und nicht umgekehrt. Swisscom wollte meinen bisherigen Vertrag nicht weiterführen, sondern einen neuen Vertrag mit mir abschliessen. Diesen neuen Vertrag konnte ich nur verhindern, indem ich mir für den benötigten Telefon-Festnetzanschluss einen anderen Anbieter suchte (Swisscom AGB, Artikel 15). Es wäre schon paradox, wenn nach einer sehr kurzfristigen de facto Kündigung von Swisscom (Mitteilung von Swisscom erhalten am 20. Februar, Auflösung des bisherigen Vertrages per 31. März) ich nun auch noch eine Gebühr wegen vorzeitiger Vertragsauflösung zahlen sollte. Diese sehr kurzfristige Vertragsauflösung durch Swisscom war für mich mit viel Aufwand und Stress verbunden.

  • Rückerstattung CHF 53.25.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Melchior Amacher 09.05.2017

Swisscom hat letzte Woche mit mir telefonisch Kontakt aufgenommen (den genauen Tag weiss ich nicht mehr, vermutlich am 3. Mai) und mir die Rückerstattung auf mein Postscheckkonto zugesagt. Bis heute 9. Mai nachmittags 14h50 ist der Betrag aber nicht auf meinem Postscheckkonto eingetroffen, weshalb ich die Reklamation vorerst aufrecht erhalte. Im "vertraulichen Teil" gebe ich nochmals mein Postscheckkonto an, sowie den Namen der Swisscom-Mitarbeiterin (nicht die exakte Schreibweise, sondern nur "phonetisch", so wie ich ihn am Telefon verstanden habe)

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 53.25.-

Melchior Amacher 22.05.2017

Bis Samstag 20. Mai mittags traf die anfangs Mai am Telefon von Swisscom versprochene Rückvergütung nicht auf meinem Postscheckkonto ein. Ebenso wenig erfolgte eine Reaktion von Swisscom auf meinen Hinweis hier auf reklamation.ch vom 9. Mai, dass die Rückerstattung bis am 9. Mai noch nicht erfolgt sei. Sollte die Rückvergütung bis spätestens am 26. Mai abends nicht auf meinem Postscheckkonto eingetroffen sein, werde ich anschliessend versuchen via andere Wege die Rückvergütung von Swisscom zu erhalten.

Im vertraulichen Teil gebe ich nochmals mein Postscheckkonto an, dieses mal sowohl die reine Postscheckkontonummer als auch die IBAN-Nummer meines Postscheckkontos (könnte ja sein, dass bei Swisscom (vor lauter Fortschritt) das Knowhow verloren gegangen ist, wie man auf ein Postscheckkonto einzahlt, wenn die IBAN-Nummer nicht angegeben ist).

 

Ich bin enttäuscht weil mich Swisscom nun zweimal getäuscht hat:

- Erstens, als Swisscom mit mir einen neuen Vertrag per 1. Mai eingehen wollte und mir dabei schrieb, wer mit dem Vertrag nicht einverstanden sei, könne den Vertrag ohne Kostenfolgen wegen vorzeitiger Kündigung bis und mit 31. März künden. Dennoch hat mir Swisscom die Gebühr wegen vorzeitiger Vertragsauflösung verrechnet.

- Zweitens, nach meiner ersten Reklamation hier auf reklamation.ch (vom 1. Mai 2017) hat sich eine Swisscom-Mitarbeiterin bei mir telefonisch gemeldet und mir sehr freundlich und sehr verständnisvoll mitgeteilt, dass Swisscom die Rückvergütung auf mein Postscheckkonto vornehmen werde. Als Grund gab sie an, dass die Nummerportierung (ich habe meine bisherige Telefonnummer von Swisscom zu UPC übertragen lassen) ein weitgehend durch Computer automatisierter Vorgang sei, und dass der Computer nichts davon gewusst habe, dass mein alter Vertrag mit Swisscom nur bis 31. März gültig gewesen ist und (falls ich die Vertragserneuerung per 1. Mai nicht abgelehnt hätte) ab 1. Mai ein neuer Vertrag gültig geworden wäre. Der Computer habe lediglich festgestellt, dass die Nummerportierung ohne die Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfrist stattgefunden habe, und deshalb habe der Computer mir die Gebühr für die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist in Rechnung gestellt. Man werde mir die Gebühr nun aber rückerstatten. Das tönte für mich sehr logisch, und ich dachte daher schon, dass das Problem nun erledigt sei.

 

Ferner halte ich fest:

Bisher hat Swisscom zweimal nicht auf meine Reklamationen reagiert (wenn bis am 26. Mai auch keine Reaktion erfolgt, wären es dann dreimal):

- Erstens: Nachdem mir Swisscom die Rufnummerportierung per 27. März mitgeteilt hatte und dabei auch auf die Gebühr für die vorzeitige Vertragsauflösung hingewiesen hatte, hatte ich noch am 27. März mit eingeschriebenem Brief an Swisscom mitgeteilt, dass ich unter anderem mit der Gebühr wegen vorzeitiger Vertragsauflösung nicht einverstanden sei, und (für den Fall dass Swisscom anderer Meinung sei) eine getrennte Rechnungsstellung verlangt, einerseits für die (unbestrittenen) Anschluss- und Gesprächskosten des Monats März und andererseits für die (bestrittene) Gebühr wegen vorzeitiger Vertragsauflösung. Swisscom hat auf diesen eingeschriebenen Brief überhaupt nicht reagiert, und mir kommentarlos (hinsichtlich meinem Einwand) nur einen vorgedruckten Einzahlungsschein für den Gesamtbetrag geschickt

(Postscheckkonten die mit 01 oder 03 beginnen sind meines Wissens nur für Einzahlungen mit orangen Einzahlungsscheinen mit Referenznummern: Man kann auf solche Postscheckkonten dementsprechend vermutlich nicht mit einem normalen roten Einzahlungsschein einzahlen).

- Zweitens: Swisscom hat nicht auf meinen Hinweis vom 09.05.2017 hier auf reklamation.ch reagiert, dass ich die Rückvergütung bis zu diesem Datum nicht erhalten hatte.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 53.25.-
Die Rückerstattung ist nach wie vor nicht auf meinem Postscheckkonto eingetroffen. Werde mich nun in dieser Angelegenheit an die Schlichtungsstelle Telekommunikation www.ombudscom.ch wenden. Sollte auch dort keine für mich zufriedenstellende Lösung gefunden werden, behalte ich mir juristische Schritte vor. Dabei geht es mir nicht nur um den finanziellen Betrag, sondern auch darum, dass ein halbstaatliches Unternehmen (Bund hat Aktienmehrheit an Swisscom), das zudem ein Quasi-Monopol hat (für Kabelverbindungen ins Internet zusammen mit UPC, im Mobilfunkbereich zusammen mit Sunrise und Salt) seine eigenen AGBs nicht einhält, und auf eingeschriebene Briefe überhaupt nicht reagiert.