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Gebühren bei Saldierung
Reklamation
1. Raiffeisen stellt Anfang Februar 2016 einen Cheque aus während die mir schriftlich gewährte Frist für das Mitteilen der Bankverbindung für den Transfer des Guthabens noch läuft (März 2016). Dies aufgrund einer durch die Bank verordneten Saldierung meiner Konti. Dadurch wird mir finanzieller Schaden zugefügt. Die Stellungnahme wurde wiederholt eingefordert, die Belastung als unzulässig gerügt. Die Bank/ der CEO verweigert eine Stellungnahme.
2. Die Bank schliesst mich als Genossenschafter aus, die rechtlichen Grundlagen für einen Ausschluss/ eine Begründung dieses Schrittes werden mir verweigert.
3. Die Vollmacht über das Konto meines Kindes wird mir im Sommer 2016 entzogen. Entweder werde das Konto meines Sohnes gekündigt oder die Vollmacht müsse gelöscht werden – so lautet Ihre persönlich formulierte Forderung des CEO. Die Begründung und Bekanntgabe der rechtlichen Grundlagen für diesen Schritt wird verweigert.
4. Anfang Oktober 2016 wird die Bankbeziehung (Jugendsparkonto) meines dazumal unmündigen zweiten Kindes innert Wochenfrist aufgekündigt und das Konto saldiert. Verfahrensfristen der Raiffeisenbank Schweiz werden ignoriert.
5. Auf meine wiederholt eingereichten Reklamationen tritt weder der CEO der Raiffeisenbank Züri Unterland, noch der Verwaltungsratspräsident ein. Raiffeisen Schweiz hält sich bedeckt und vermittelt nicht. Jede Genossenschaft sei selbständig, so lautet die aus Kundensicht schwer nachvollziehbare Argumentation des Mutterhauses.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 50.-
- Entschuldigung
- Erklärung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.