Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Behebung Schaden - Verjährung
Reklamation
Balser Versicherung - Gebäudeversicherung
Wir hatten am 1.10.2013 einen Schaden (Fr. 2'456). Die Basler hat den Schaden anerkannt. Weil die Ursache nicht sofort behoben werden konnte, konnte auch die Behebung des Schadens nicht sofort behoben werden. Wir hatten in der STWEG Probleme mit der Eigentümerin, weil sie uns nicht in die Wohnung lies. Sie bezieht IV und hat psychische Probleme.
Jetzt wollten wir den Schaden beheben und die Versicherung hat uns kaltschnäuzig mitgeteilt, dass gemäss Art. 46 des Versicherungsvertragsgesetzes die Forderungen nach 2 Jahren verjähren. Muss ein Versicherungsnehmer das Versicherungsvertragsgesetz kennen?
Ihre Erwartungen
- Andere Leistungserbringung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.