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Unverhältnismässige Busse trotz nachweislich gültigem Ticket

Barbara Lang PostAuto Schweiz AG 30.11.2016 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag


Zur Überbrückung  habe ich meinem Sohn (13 Jahre) bis zum Erwerb eines neuen Zonenabonnements während einer Woche Tagestickets für den Schulweg gelöst. Diese habe ich online gekauft, sie waren mit Namen, Geburtsdatum und Gültigkeitszeit versehen. Mein Sohn fährt zweimal die Woche abends mit dem Bus zum Fussballtraining. Leider hat er an einem dieser Tage vergessen, das Ticket nach der Schule vom Schulranzen in die Trainingstasche umzupacken. Auf dem Rückweg geriet er in eine Kontrolle, was eine Bussenrechnung in Höhe von CHF 100.- nach sich zog.


Obwohl ich mich zweimal an Ihren Kundendienst gewandt, die Situation erklärt sowie Tickets und Bestellbestätigung eingereicht habe, beharren Sie auf den vollen Betrag von CHF 100.-. Einen kleinen Unkostenbeitrag hätten wir anstandslos akzeptiert. Als regellässige ÖV-Nutzer mit 1. Klass GA, Juniorkarte und Zonenabonnement finden wir Ihre strenge Auslegung jedoch total unverhältnismässig.


Begründung Ihres Kundendiensts war unter anderem:
Im Nachhinein lässt sich nicht überprüfen, wer zum Zeitpunkt der Kontrolle mit dem Ticket gereist ist.
Wer bitte soll denn mit dem Ticket, versehen mit Namen und Geburtsdatum meines Sohnes, gereist sein?


Bitte stornieren Sie diese Rechnung inkl. Mahnspesen. Sollte mein Sohn tatsächlich einmal ohne gültiges Ticket reisen, möchte ich zudem sichergestellt haben, dass er dann nicht als Wiederholungstäter eingestuft wird.


Besten Dank und freundliche Grüsse
Barbara Lang

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