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Nummernportierung - Nummer verfällt wenn der neue Anbieter nicht 60 Tage vorher gemeldet wird

Roger Minder Salt Mobile 22.11.2016 Melden Reklamation gemeldet

Meine Frau und ich haben am 15.11.16 telefonisch und zusätzlich am 16.11.16 per Einschreiben unsere Mobilverträge bei salt gekündigt. In der schriftlichen Kündigung haben wir vermerkt, dass wir beide Rufnummern zu einem neuen Anbieter portieren werden. Sobald dieser bekannt ist, würden wir dem neuen Anbieter eine entsprechend Portierungsvollmacht ausstellen.


Heute erhält meine Frau den Anruf einer Dame vom salt-Kundendienst. Sie erklärt, dass unsere Rufnummern verfallen würden, wenn wir nicht 60 Tage vor Vertragsende - also zum Kündigungsdatum - den neuen Anbieter mitteilen würden und diesem eine Vollmacht ausstellen würden.


Die vereinbarte Vertragslaufzeit wurde von uns beiden eingehalten und die Kündigungsfrist von 60 Tagen eingehalten. Wir sehen keinen Zusammenhang mit der Vertragskündigung und dem angedrohten Verfall der Rufnummer. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von salt ist nichts dergleichen zu finden. Unserer Meinung nach geht es nur darum die Vertragskündigung künstlich herauszuzögern!

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  • Andere Rechtsgrundlage, auf der diese Aussage basiert

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.