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Abschluss eines neues Handy-Vertrages in einer Postfiliale / Verweigerung, das im Vertrag offerierte Smartphone auszuhändigen

Anonym Die Post La Poste La Posta Swiss Post 14.11.2016 Melden Reklamation gemeldet

Beim Besuch der alten Postfiliale beim Bahnhof in Luzern, macht mich eine Angestellte am Schalter auf ein aktuelles Angebot im Postshop für Handy-Abonnemente aufmerksam. Beim zuständigen Verkäufer erlebe ich ein freundliches und professionelles Verkaufsgespräch. Er erklärt mir souverän die Unterschiede der verschiedenen Leistungsangebote. Statt dem von mir eingangs nachgefragten Angebot, ein Yallo-Abo für 19.- zu lösen, welches günstiger wäre, als mein aktuelles Abo, einigen wir uns auf ein ABO zu monatlich 49.-


Im Verlauf des Gespräches fragt mich der Verkäufer, welches Smartphone ich brauche. Er liest mir die auf seiner "Maske" aufgeführten Warentypen vor. Ich sagte ein iPhone mit 64Gb. Er füllt auf dieser Maske in seinem PC einen entsprechenden Vertrag aus, ich unterzeichnete ihn. Nach erstaunlich langen 50' (es braucht zu meiner Überraschung vor Ort ein Telefongespräch mit der bisherigen Provider-Firma SALT für die Portierungserlaubnis, inkl. Warteschleifen und verkaufsaktiver Gesprächspartnerin), ist der Verkaufsprozess abgeschlossen. 


Mir wird in Aussicht gestellt, schon am nächsten Tag in iPhone 64Gb per Versand zu erhalten. Die SIM-Karte musste ich vor Ort lösen und bezahlen. Das neue ABO soll ab dem vom SALT-Provider frühstmöglichen Datum im Oktober 2016 laufen. 


Um ca. 17h erhalte ich ein Telefon von der Postfiliale. Ich solle bitte persönlich noch einmal im Geschäft erscheinen. 


Ich annulliere eine Sitzung, beeile mich und treffe um 18.25h im Postshop ein. Zwei Verkäuferinnen informieren mich, dass mir nur ein Gerät mit 16GB geliefert werden könneNicht aber das Gerät, wie es auf dem Vertrag notiert sei. Sie bitten mich, am folgenden Morgen zu Hause das Paket mit dem iPhone 64GB, wenn es ankomme, nicht zu öffnen. Sondern ihnen zurückbringen. 


Ich antworte, der Vertrag sei gültig, und bitte sie abzuklären, was nun unternommen werden könne. Ich erwarte eine Lösung oder ein Entgegenkommen, da der Fehler offenbar auf ihrer Seite passiert sei. 


Am 26.8.16 erhalte ich ein Telefon und rufe zurück. Frau XY, Angestellte in der erwähnten Postfiliale, spricht in einem, nach meinem Empfinden, belehrenden Ton mit mir. Sie sagt, der Vertrag sei inzwischen storniert worden. Ich solle Ihnen das erhaltene Gerät in den Laden bringen. 


Ich weise erneut daraufhin, dass der Vertrag gültig sei. Ich habe ihn nie schriftlich storniert oder die Einwilligung zur Stornierung gegeben. Ich bitte um die Telefonnummer eines Vorgesetzten, damit ich dort die Sache darlegen kann. Im Gespräch mit dem Vorgesetzten, analysieren wir die einzelnen Schritte des Verkaufsprozesses. Ich versuche herauszufinden, wie dem Vertrag entsprochen werden kann. 


Der Vorgesetzte bietet mir einen Einkaufsgutschein im Wert von 50.- an. Er bittet mich, diesen zu akzeptieren und die Sache nicht weiter zu verfolgen. Ich lehne den Vorschlag ab. Dieser Betrag entspricht nicht dem Aufwand, der mir durch einen Fehler von Mitarbeitenden der Post beschert wurde.


In der Folge gibt es E-Mail-Verkehr, der weder zur Lieferung des vertraglich vereinbarten Gerätes führt (bisher wurde nie ein Gerät geliefert), noch zur Rückzahlung der vor Ort kassierten CHF 40.- für die neue SIM-Karte, noch zur Zusendung des versprochenen Warengutscheines führt. 



Ich stelle dem Vorgesetzten gegenüber folgende Forderung schriftlich auf: 


 -Erfüllung des gemeinsam unterzeichneten Vertrages vom 24.8.16. Dies bedeutet: Die Postfiliale liefert mit ein Handy Apple iPhone SE 64 mit einem Abo, welches den Leistungen gemäss Vertrag entspricht.


ODER


Die Postfiliale entschädigen mich für den zusätzlichen Besuch, die verschiedenen Telefonanrufe und die Korrespondenz mit einem Warengutschein im Umfang von CHF 400.- 


Dem Vorgesetzten teile ich erneut meine Sicht mit: Die beteiligten Verkaufspersonen der Postfiliale trifft keine Schuld. Doch die Post muss sich vertragskonform verhalten und das versprochene Gerät aushändigen. Oder wenigsten dazu beitragen, ihren Fehler auszubügeln. 


Bis heute habe ich weder das iPhone 64 Gb, noch den in Aussicht gestellten Warengutschein, noch die Rückerstattung der bereits bezahlten SIM-Karte erhalten. Allerdings wurde mein Telefonabonnement im Oktober auf den auf den im Vertrag aufgeführten höheren Betrag und den damals mit dem Provider vereinbarten Zeitpunkt abgeändert. In der letzten Korrespondenz mit dem Vorgesetzten wird mir vorgeworfen, mein Verhalten -gemeint ist mein Bitte um Vertragserfüllung- hätte zu "erheblichem Aufwand" für die Mitarbeitenden der Post geführt. Auf weitere Korrespondenz von mir, würden sie nicht eintreten.  

  • Erklärung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 14.11.2016

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
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Freundliche Grüsse
Kundendienst Post CH AG


 

Inzwischen habe ich in diesem -eigentlich einfachen- Fall: Nichterfüllung eines Kaufvertrages, Kontakt mit dem Kundendienst der Post aufgenommen. Meine Fallbeschreibung wurde dankend entgegen genommen. Doch ich habe noch keine Stellungnahme erhalten und das Telefon wurde mir noch immer nicht geliefert.