Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Nicht Erfüllung des Kaufvertrages

Marko Simic Fust dipl. Ing. AG 16.09.2016 Melden Reklamation gemeldet

Am 20.08 habe ich in der Fust AG Filiale im Glattzentrum Zürich einen Fernseher erstanden und bezahlt. Kaufpreis: 1699 CHF


Mir wurde eine (kostenlose) Lieferung innerhalb von drei Werktagen zugesprochen und so auf dem Kaufvertrag vermerkt.


Am 27.08.16 (nach fünf Werktagen) war mir noch kein Fernseher geliefert worden. Auf meine Nachfrage über den Verbleib des Gerätes, am 27.08.16, hin, beim gleichen Verkäufer welcher mit mir den Kaufvertrag abgeschlossen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass der zu liefernde Fernseher einen Defekt gehabt habe und ein neuer geordert werden musste. Der neue Liefertermin sei nun der 31.8.16. Ich erhielt diese Information erst auf eigene Nachfrage. Es wurde also nicht für notwendig befunden, mich aus eigenem Antrieb über die bevorstehende Verzögerung zu informieren.


Am 02.09.16, zwei Tage nach dem versprochenen Termin, war mir noch immer kein Fernseher geliefert worden. Auf erneute Nachfrage beim gleichen Verkäufer welcher mit mir den Kaufvertrag abgeschlossen hatte, zeigte sich dieser äussert überrascht, dass die Lieferung nicht erfolgt ist und versicherte mir, dass der Liefertermin jetzt definitiv der 07.09.16 sein werde. Dies sei jetzt so in Auftrag gegeben.


Am 07.09.16, am versprochenen Liefertermin, war mir aber erneut kein Fernseher geliefert worden. Auf Nachfrage beim Kundensupport der Fust AG wurde mir mitgeteilt, dass nie eine Lieferung dieses Fernsehers an meine Adresse in Auftrag gegeben wurde.


Ich verlangte darauf hin am selben Tag noch die Stornierung der Bestellung und die Rücküberweisung des eingezahlten Geldes. Ebenso verlangte ich eine schriftliche Bestätigung der Stornierung. Beides wurde mir zugesprochen.


Am 15.09.2016 aber war weder die geforderte Bestätigung der Stornierung noch eine Überweisung des Geldes erfolgt. Auf Nachfrage bei Fust AG wurde mir mitgeteilt, ich könne das Geld jetzt in der Filiale abholen. Es wurde behauptet, dass das Geld nicht auf ein Konto überwiesen werden könne und ich es nur persönlich abholen könne. Auch auf die Nachfrage um eine Wiedergutmachung für die zwar mehrfach versprochene aber nie erfolgte Lieferung eines Produkt das schon vorausbezahlt wurde sowie für den Aufwand meinerseits, das Geld persönlich abholen zu müssen (Ich wies den Marktleiter darauf hin, dass ich von Cham nach Zürich anreisen müsse) obwohl das Verschulden eindeutig auf Seiten von Fust AG liegt, erhielt ich eine Ablehnung. Auch auf den Hinweis, dass seitens Fust AG nie eine Entschuldigung ausgesprochen wurde, wurde nicht eingegangen.


 

  • Rückerstattung CHF 1699.-
  • Andere Lieferung nicht erfolgt. Weigerung der Rück Überweisung des eingezalten Geldes

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.