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Kreditkartengebühr 20 Franken (in Abrechnung nur als Servicepauschale angegeben)
Reklamation
Guten Tag
Am 15. Juni habe ich bei Ihnen ein Europaparkarrangement für meine Familie gebucht. Erst ganz am Ende des Buchungsprozesses wurde ich darauf hingewiesen, dass eine Kreditkartenzahlung mit 20 Fr. zusätzlich belastet wird. Seit dem 1. August 2015 sind solche Gebühren nicht mehr zulässig. In der Abrechnung, die sie mir kurz darauf gesendet haben, steht unter dem Posten 20 Fr. nicht Kreditkartengebühr, sondern Servicepauschale... . Ein Schelm der Böses dabei denkt... .
Ich erwarte von Ihnen eine Rechnungsgutschrift von 20 Fr. oder einen Migrosgutschein über den gleichen Wert. Zudem bitte ich sie, diese rechtswidrige Praxis der Kreditkartengebühr einzustellen. Gegen eine Entschuldigung hätte ich zudem natürlich auch nichts einzuwenden... .
Freundliche Grüsse
P. Schuster
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 20.-
- Entschuldigung
- Erklärung
Antwort
Vacances Migros / Migros Ferien 29.06.2016
Guten Tag
Besten Dank für Ihr Feedback zu Ihrer Buchung bei Migros Ferien.
Das Unternehmen MTCH AG zu der auch Migros Ferien gehört hat keinen neuen Kreditkarten-Vertrag unterzeichnet, mit welchem die NDR Klausel in Kraft tritt und ist somit weiterhin befugt Kreditkartengebühren zu verlangen.
Auf der erhaltenen Bestätigung wird der Ausdruck „Servicepauschale“ verwendet, da ebenfalls andere Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine Beratungsgebühr in diese Pauschale einfliessen können.
Aus den genannten Gründen können wir bedauerlicherweise keine Rechnungsgutschrift vornehmen oder einen Migrosgutschein ausstellen. Bei einer Onlinebuchung wird die verrechnete Gebühr deutlich ausgewiesen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind bei weiteren Anliegen sehr gerne für Sie da.
Freundliche Grüsse
Migros Ferien