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Gebühren für E-Rechnung
Anonym Swisscard AECS GmbH (American Express, Mastercard, Visacard) 11.09.2015
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Dass für Papierrechnungen neu eine Gebühr von 1.50 CHF erhoben wird, kann ich noch halbwegs nachvollziehen. Dass aber auch die E-Rechnung 0.50 kosten soll, finde ich eine Frechheit, umso mehr als ja kein LSV (DirectDebit) für PostFinance-Kunden angeboten wird.
Letzteres hatte ich schon im Mai beanstandet, worauf man mir mitteilte, hier sei nicht mit einer baldigen Veränderung zu rechnen. Um möglichst wenig Aufwand mit der Bezahlung der Kreditkartenrechnung zu haben, richtete ich daraufhin die E-Rechnung ein.
Da ich nicht bereit bin, für eine Rechnung Geld zu bezahlen, meldete ich mich für den CardService an, wo die Rechnungen gratis abgeholt werden können. Beim Lesen der Nutzungsbedingungen habe ich mich jedoch dagegen entschieden. Dort steht unter Punkt "2.3 Elektronische Rechnungen": "Stellt der Kunde fest, dass er während 4 Wochen ab Erhalt der letzten Rechnung keine neue Rechnung erhalten hat, obwohl in dieser Zeit Belastungen erfolgt sind oder noch ein Rechnungsausstand besteht, hat er dies unverzüglich der Herausgeberin zu melden." Das ist der Gipfel! Ich soll also auch noch für die Buchhaltung bzw. das korrekte Funktionieren der Kartenfirma verantwortlich sein?
Bei einer Rechnung handelt es sich um eine Bringschuld des Dienstleisters, nicht um eine Holschuld des Konsumenten!
Letzteres hatte ich schon im Mai beanstandet, worauf man mir mitteilte, hier sei nicht mit einer baldigen Veränderung zu rechnen. Um möglichst wenig Aufwand mit der Bezahlung der Kreditkartenrechnung zu haben, richtete ich daraufhin die E-Rechnung ein.
Da ich nicht bereit bin, für eine Rechnung Geld zu bezahlen, meldete ich mich für den CardService an, wo die Rechnungen gratis abgeholt werden können. Beim Lesen der Nutzungsbedingungen habe ich mich jedoch dagegen entschieden. Dort steht unter Punkt "2.3 Elektronische Rechnungen": "Stellt der Kunde fest, dass er während 4 Wochen ab Erhalt der letzten Rechnung keine neue Rechnung erhalten hat, obwohl in dieser Zeit Belastungen erfolgt sind oder noch ein Rechnungsausstand besteht, hat er dies unverzüglich der Herausgeberin zu melden." Das ist der Gipfel! Ich soll also auch noch für die Buchhaltung bzw. das korrekte Funktionieren der Kartenfirma verantwortlich sein?
Bei einer Rechnung handelt es sich um eine Bringschuld des Dienstleisters, nicht um eine Holschuld des Konsumenten!
Ihre Erwartungen
- Andere Gratis-E-Rechnung oder LSV (DebitDirect) für PostFinance-Kunden
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.