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gezielte Masche
Reklamation
Ich möchte Sie auf eine dreiste Geschäftspraktik der Firma Beppo AG aufmerksam machen, die am Standort in der Nähe von Hagenholzstrasse 12, 8050 Zürich, Parkplätze bewirtschaftet.
Die Situation ist absurd: Der Parkautomat akzeptiert ausschliesslich Münzen. Weder Banknoten noch Twint oder Kreditkarten werden angenommen. Bei einem Tarif von CHF 4.- pro Stunde (CHF 8.- für 2 Stunden) ist es faktisch unmöglich, die Zahlungspflicht für ein regelmässiges Parkieren sicherzustellen. Wer hat heutzutage täglich 160 Franken in Hartgeld für einen Monat dabei, wenn man bedenkt, dass Bankschalter für den Geldwechsel fast vollständig abgeschafft wurden? Es ist für eine moderne Stadt wie Zürich absolut inakzeptabel, Parkgebühren in Höhe von 8 Franken ausschliesslich in Münzform einzufordern, ohne die Möglichkeit einer Banknoten- oder digitalen Zahlung (TWINT, Kreditkarte) zu bieten. Dies stellt eine unverhältnismässige Hürde dar und widerspricht dem Grundsatz der Nutzerfreundlichkeit öffentlicher Infrastruktur.
Trotz meiner schriftlichen Beschwerde blockt die Beppo AG ab. Sie weigern sich zudem, den Namen des Grundstückseigentümers zu nennen, damit ich mich direkt dort über diesen vorsintflutlichen „Service“ beschweren kann. Stattdessen werden fleissig Umtriebsentschädigungen verteilt.
Ich betrachte dies als gezielte Masche, um Zahlungen zu verhindern und lukrative Strafgebühren zu generieren. In einem Land, das stolz auf seinen Finanzplatz ist, ist die erzwungene Münzzahlung im Jahr 2026 eine Schikane an den Konsumenten.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 180.-
- Andere Änderung der Politik
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.
