Beratung und Rechtsschutz
Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.
K-Tipp abonnieren
Unkorrekte Kuntenbehandlung
Reklamation
Guten Tag
Auch Ihre Antwort vom 30 Mai 2016 ist sehr unbefriedigend und Kundenunfreundlich
Sie haben meine Kündigung ungerechtfertigt abgeändert von ende Juni auf ende März das ist nicht korrekt und von mir auch gesehen auch nicht gesetzlich ohne mich vorrangig darüber zu Informieren.
Ihre Versicherung macht mit uns Kunden Millionen an Gewinn aber ist nicht einmal bereit einem normal arbeitenden Menschen der in mehreren Leben nie auf Millionen kommt 200 Fr retour zu zahlen, wo doch auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden.
Sie sollte schon etwas dankbarer sein für die etlichen Jahre wo ich bei Ihnen ohne jeglichen Schaden meine Prämien einbezahlt habe. Sie können die 200 Franken aus der Porto Kasse nehmen für mich sind 200 Fr. sehr viel und wichtig.
Möchte auf einen korrekten und anständigen Abschluss kommen so das ich Ihre Versicherung auch weiterempfehlen könnte was im Moment sicher nicht der Fall ist.
Freundliche Grüsse
Bruno Hürzeler
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 200.-
Antwort
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG 09.06.2016
Geschätzter Kunde
Wir nehmen Bezug auf Ihre dritte Reklamation auf dieser Plattform zu dem gleichen Thema und bitten Sie um Verständnis, dass unsere Antwort die gleiche bleibt.
Eine Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet auch, dass wir unsere Kunden gleich fair behandeln und zahlen was wir schuldig sind. Eine Übernahme Ihrer Rechnung des Strassenverkehrsamts käme einer Ungleichbehandlung gleich.
Wir sind der Meinung, wir haben Sie nun mehrmals korrekt orientiert und weisen Sie darauf hin, dass die Angelegenheit für uns erledigt ist. Ihnen steht es jederzeit frei, Ihr Anliegen der Stiftung Ombudsman der Privatversicherungen und der SUVA vorzulegen.
Freundliche Grüsse
Ihr Zurich Beschwerdemanagement