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Mahngebühr
Reklamation
Guten Tag,
bei der letzten Kreditkartenabrechnung von Cembra wurde mir zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Mahngebühr von 30 Franken in Rechnung gestellt, obwohl ich nie eine Mahnung erhalten habe.
Ich habe mich mit Cembra in Verbindung gesetzt und wollte das klären, da ein solches Vorgehen nirgends in den Geschäftsbedingungen steht. Der Operator hat nur gesagt, dass das so schon richtig sei und mich dazu noch aufs Obligationenrecht verwiesen. Ich habe versucht ihm zu erklären, dass ein solches Vorgehen ganz sicher nicht im OR steht. Wahrscheinlich meine er die Verzugszinsen, die könne er natürlich verlangen. Wir sind uns nicht einig geworden und daher sagte er mir sein Chef würde mir zurückrufen, was natürlich nicht geschehen ist. Wie ich jetzt aus einem Kassensturz Beitrag erfahren habe, ist ein solches Vorgehen keineswegs rechtens. Was mich am meisten ärgert ist, dass Cembra das mit Sicherheit genau weiss und trotzdem einfach so weitermacht und die Leute über den Tisch zieht. Insgesamt wird es da ja um extrem hohe Beträge gehen, die Cembra den Leuten aus den Taschen zieht. Müsste da eigentlich nicht der Gesetzgeber handeln? Es kann ja nicht sein, dass da jeder immer wieder anrufen muss, um die zu bitten das Geld zurückzugeben, welches sie unrechtmässig verrechnen. Die einen bekommen es dann und andere wie ich wiederum nicht. Was mich jetzt interessieren würde, was müsste man veranlassen, damit da der Gesetzgeber einschreitet?
Mit freundlichem Gruss,
Erich Nadler
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 30.-
Antwort
Cembra Money Bank (Mastercard) 01.06.2016
Der Kunde hat sich in der Zwischenzeit mit unserer Bank in Verbindung gesetzt. Die Angelegenheit konnte zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt warden. Wir haben ihm aus Kulanz die Mahngebühren von CHF 30.- zurückerstattet.