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Auszugstischplatte wurde durch Zügelfirma weggeworfen
Reklamation
Das Zügelunternehmen hat beim Umzug die Auszugstischplatte von meinem Auszugstisch weggeworfen. In den allg. Geschäftsbedingungen steht, dass die Firma für grobfahrlässige Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter entstanden sind, aufkommen. Mir wurde für den Schaden gerade mal CHF 500.- angeboten, was für mich nicht akzeptierbar ist, da es sich um einen massiven Holztisch handelt.
Per Mail probierte ich anschliessend den Geschäftsführer zu erreichen, um eine gemeinsame Lösung zu finden, darauf bekam ich keine Antwort. Der eingeschriebene Brief, s. Anhang, kam mit dem Vermerk "nicht abgeholt" wieder zurück.
Da wo gearbeitet wird können Fehler passieren, dafür habe ich volles Verständnis, man muss aber auch dafür gerade stehen können.
Ihre Erwartungen
- Andere Entschädigung, CHF 1000.- oder andere Gutmachung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.