Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

ZVV chronische Ausfälle und Verspätungen

Anonym Zürcher Verkehrsverbund ZVV 17.02.2025 Melden Reklamation gemeldet

Wie der Name im Titel schon, dauernde Verspätung und Ausfälle ohne Info in der App. VBZ antwortet mit zusammenhanglosen KI generierten E-Mails.


Ich fordere den Beitrag für mein Abo zurück. 

  • Rückerstattung CHF 87.-

Zürcher Verkehrsverbund ZVV 17.02.2025

Guten Abend 


Vielen Dank für Ihre Reklamation.

Wir bedauern, dass regelmässig Verkehrsmeldungen zu Verspätungen und Kursausfällen nicht in der ZVV-App angegeben werden. Die Ihnen dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr. 


Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) sind sich bewusst, dass eine möglichst zeitnahe und umfassende Fahrgastinformation im Falle von Unregelmässigkeiten für die Reisenden enorm wichtig ist. Die verantwortlichen Stellen setzen alles daran, unsere Fahrgäste rechtzeitig über Kursausfälle und Störungen in unseren Kundenkanälen zu informieren.


Es kann jedoch Situationen geben, in denen ein Transfer der Informationen in den Online-Fahrplan oder die ZVV-App aus zeitlichen oder technischen Gründen nicht funktioniert, bevor der nächste Kurs der Linie eintrifft. Konkret kann dies spontan eintretende Ereignisse wie beispielsweise technische Defekte, Unfälle oder unvorhergesehene Verkehrsbehinderungen beinhalten. In solchen Fällen liegt der Fokus zunächst darauf, die Auswirkungen der Störung zu minimieren. 


Wir bitten Sie um Verständnis, dass es aus den oben genannten Gründen keine Gewährleistung für störungsfreie Fahrten im ZVV gibt. Wir empfehlen unseren werten Fahrgästen aktiv, bei knappen Umsteigeverbindungen oder wichtigen Terminen eine bis zwei öV-Verbindungen früher zu nehmen.


Wenn der oder die Reisende mit 60 oder mehr Minuten Verspätung am Reiseziel eintrifft, kann eine Entschädigung in Form einer Erstattung des effektiv bezahlten Ticketpreises verlangt werden. Ab einer Stunde Verspätung am Reiseziel über die gesamte Reisekette besteht Anspruch auf eine Entschädigung von 25% des bezahlten Ticketpreises. Beträgt die Verspätung über zwei Stunden, werden 50% entschädigt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Übernahme von Folgeschäden (z.B. wenn ein Flug verpasst wird).


Die Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr können Sie unter folgenden Links nachlesen: https://www.allianceswisspass.ch/de/informationen-ov-nutzende/Fahrgastrechte


Entschädigungsanträge werden unabhängig von der Strecke und des Transportmittels von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) im Mandat für die gesamte öV-Branche verarbeitet. Wenn Sie eine Entschädigung aufgrund einer Verspätung von mindestens einer Stunde geltend machen wollen, füllen Sie bitte online das Antragsformular unter "SwissPass - Entschädigung bei Verspätung" bis spätestens 30 Tage nach der Reise aus. Die SBB werden Ihren Antrag prüfen und sich anschliessend direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. 


Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundendienst täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr unter der Gratisnummer 0800 988 988 zur Verfügung.


Wir wünschen Ihnen einen schönen Abend und eine gute Reise.


Freundliche Grüsse


ZVV-Contact
Michaela Eckert


Tel. 0800 988 988, Fax 0800 988 989
[email protected], www.zvv.ch