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Absurdes Verlangen für Arztzeugnis führt zu wichtiger Erhöhung der Krankenpflegekosten

Anonym SBB CFF 28.01.2025 Melden Reklamation gemeldet

Ich bin freelance tätitg und wohne die meiste Zeit im Wallis. Wenn ich ein Mandat habe - oft in Genf - kaufe ich mir Rabatttickets im voraus für die Wochen, die ich dann in Genf beim Arbeitgeber verbringe. Ich habe nun während 4 Wochen solch ein Mandat und dafür über 4 Wochen je eine Wallis-Genf (anfangs Woche) und Genf-Wallis (Ende der Woche) Fahrkarte gekauft. 


Leider wurde ich nach der 1. Woche übers Wochenende krank und konnte dann am Montag, 20. Januar die Reise nicht antreten. Entsprechend fiel auch die Rückreise am 23. aus. Ich wollte beide Tickets via SBB App annulieren. Dafür braucht es aber ein Arztzeugnis. Ich musste aber bis am Mittwoch 22. auf einen Arzttermin warten. Ich wurde die ganze Woche krank geschrieben. Ich habe also dann am gleichen Tag das Arztzeugnis via App and die SBB geschickt mit einer Erklärung. 


Zwei Tage später erhielt ich die erste Mail gemäss welcher mein Arztzeugnis nicht ausreichte, da es nicht EXPLIZIT sagt, dass ich am 20. und 23. Januar nicht reisefähig war, denn gemäss SBB ist arbeitsunfähig nicht gleich reiseunfähig!!! Ich habe dann zurück geschrieben (zwei mal) und erklärt, dass ich logischerweise nicht am 20. den Zug nach Genf genommen hätte, um dann sehr krank bei der Bank anzukommen und mit dem nächsten Zug ins Wallis zurückreisen würde. Was ebenfalls für den Donnerstag im gegengesetzten Sinne zutrifft. 


Die Antwort kamm sofort mit neuem Verweis auf die AGB der SBB, wo nur eine ärztliche Reiseunfähigkeit akzeptiert würde. Ich habe nochmals plädiert auf die 4 Wochen im Januar, wo genau das gleiche Szenario durch meine Vorauskäufe der Tickets im Zusamenhang mit meiner Mandatstätigkeit in Genf ersichtlich ist und dass es sich um weniger als CHF 100.00 handelt... jedoch wird dies mit einem kalten Verweiss auf gültigen AGB abgewiesen. Ein totaler Unsinn, denn ich bin ja die ganze Woche krank geschrieben und so logischerweise reiseunfähig.


Um also von der SBB CHF 45.00 zurück zu erhalten - minus CHF 10.00 Abzug pro Fahrt - müsste ich also erneut zum Arzt gehen (Konsulation wahrscheinlich mehr als CHF 75.00) um ein "Reiseuntauglichkeitszeugnis" - von so etwas habe ich und meine Aerztin sicher noch nie gehört... - zu erhalten. Also es ist klar, dass die SBB durch Paragraphenritt nur zur Erhöhung der allgemeinen Krankenkosten beiträgt und dies über den Rücken der Kunden macht. 


PS: Ich fahre im Jahr rund für CHF 1'000.00 Zug und bin seit vielen Jahren 1/2 Tax Abo-Benützer. Durch diese Situation habe ich nun nicht nur meine Woche Mandatszeit verloren - da keine Versicherung für Freelance-Arbeiter - sondern auch noch die Tickets. Eine Schande!

  • Rückerstattung CHF 45.00.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.