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Im Restaurant Wagon liegengebliebene neue Lehrbücher in Mappe mit Wert von ca. 70.- nicht an Fundbüro weitergeleitet

Anonym SBB CFF 21.11.2024 Melden Reklamation gemeldet

Gemäss ZGB Art. 720 sind Fundgegenstände mit Wert über CHF 10.- anzeigepflichtig bei der Polizei.


Am 04.10.2024 vergass ich am Endbahnhof Zürich HB beim Aussteigen, die im Restaurant-Wagon zwischen Fenster und Menukarten-Halter hingestellte transparente Mappe mit 3 Lehrbüchern:


- Le Cours Intensif 1 Grammatikalisches Beiheft:, www.klett.ch/shop/lehrwerk/le-cours-intensif-ausgabe-ab-2016/band/le-cours-intensif-1/978-3-12-563002-4


- LeCours intensif 1, 99 Grammatische Übungen: www.klett.ch/shop/lehrwerk/le-cours-intensif-ausgabe-ab-2016/band/le-cours-intensif-1/978-3-12-563030-7


- Le Cours intensif 1 Fit für Tests und Klassenarbeiten mit Mediensammlung: www.klett.ch/shop/lehrwerk/le-coursintensif-ausgabe-ab-2016/band/le-cours-intensif-1/978-3- 12-563004-8


- Mehrere Farbkopien COD / COI 1


- Etikette für die Registerbeschriftung


Die Lehrbücher waren beschriftet mit Namen und Datum.


Laut Auskunft eines Angestellten, der sich auf ein firmeninternes Reglement der SBB berief, gemäss dem Fundsachen mit Wert unter CHF 100.- nicht an das Fundbüro weitergeleitet würden / werden müssten. Auf meinen Hinweis, dass laut ZGB Art. 720 Fundsachen mit Wert ab CHF 10.- anzeigepflichtig sind, reagierte er zunächst ungläubig und lachte.



Erst als ich ihm den Verweis auf ZGB Art. 720 auf www.easyfind.ch/fundrecht/ zeigte, sodann die Rechtsquelle:
www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_720 bemerkte er die Interessenkollision sowie deren Rechtsfolgen: es handelt sich demzufolge um unrechtmässige Aneignung.


Ich möchte daher wissen, was mit Fundsachen passiert, die den Wert von CHF 10.- übersteigen.
Die im Zug liegengebliebenen Bücher waren im Restaurant-Wagon, das einzige Personal waren die Angestellten des Zug-Restaurants Elvetino, welche den Wagen reinigen / in Ordnung bringen mussten. Die Mappe mit den Büchern befand sich eingeklemmt zwischen dem Fenster und dem Menukartenhalter. Es war Zug-Endstation, alle anderen Reisenden waren bereits ausgestiegen.


Es fällt auf, dass entweder aufgrund des firmeninternen Reglements zu Fundsachen mit Wert unter CHF 100.- nicht dem Fundbüro übermittelt werden, auch wenn der Eigentümer angegeben wird. Ich spreche nicht von unrechtmässiger Aneignung und Diebstahl durch andere Reisende, sondern von Angestellten, die an den Endstationen den Wagon oder Zug reinigen.


Ich möchte daher wissen, was mit diesen Fundsachen passiert. Zumal diese auch in Easyfind.ch erscheinen müssten.


sollten sich 

  • Rückerstattung CHF 70.-
  • Erklärung
  • Andere Einhaltung ZGB Art. 720, Strafanzeige wegen unrechtmässiger Aneignung

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.