Beratung und Rechtsschutz
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Ungenügende Hilfestellung
Reklamation
Meniskusläsion durch Vorfall. Die Unfallversicherung Vaudoise lehnt Deckung der Heilungskosten ab. Begründung; Krankheit. Übergebe meiner Rechtsschutzversicherung. Diese bestätigt, rsp. deckt die Begründung der Vaudoise.
Meine Recherchen -nach Verlangen bei Axa von Links zur Rechtssprechung bei Meniskusvorfällen- ergaben, dass die verantwortliche Versicherung, in diesem Fall die Axa, hat die Prüf- und Abklärungspflicht klar verletzt. Nebst orthopädisch-manuellen Checks durch den Facharzt wurde lediglich ein Röntgen gemacht. Das Datenmaterial ist dementsprechend zu wenig differenziert und vertieft.
Die Axa hat auf meine Intervention ausweichend und vorbeiredend reagiert. Auf Grund der Ablauffrist des rechtlichen Verfahrens hätte ich die Einsprache auf meine Verantwortung weiterziehen müssen. Die Axa hat mir somit in oben erwähntem Teil ungenügend Rechtsbeistand geleistet.
Ihre Erwartungen
- Andere Bitte um Klärung meiner weiteren Handlungsmöglichkeiten. Ich bin mir der Axa ganz und gar nicht zufrieden. Beschwerdemöglichkeiten?
Antwort
AXA 21.10.2024
Sehr geehrter Herr Keller
Besten Dank für die eingereichten Unterlagen. Wir haben Ihr Anliegen dem zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Es wird Sie in den nächsten Tagen jemand kontaktieren.
Ihre AXA