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Die Dextra lässt viel Zeit verstreichen, so dass man nicht mehr auf die Aussichtslosigkeitserklärung reagieren kann
Reklamation
Am 23. September hat mir die Gemeinde eine Verfügung geschickt, mit der ich 30 Tage Zeit habe, eine ordentliche Baubewilligung beim Baurekursgericht gegen eine sehr lärmige Luftwasserwärmepumpe in der Nachbarschaft zu verlangen. Ich habe diese Verfügung gleich nach Erhalt der Dextra Rechtsschutzversicherung eingereicht. Mir wurde darauf hin ohne genauere Erläuterungen schriftlich mitgeteilt, dass die Dextra das als aussichtslos anschaut, aber ich bekam keine rechtlichen Grundlagen, um gegen die von der Dextra erwähnten Aussichtslosigkeit vorzugehen. Und ich habe der Dextra nochmals versucht darzulegen, wieso das nicht aussichtslos ist.
Am 5. Oktober habe ich dann nochmals auf die 30tägige Frist hingewiesen, worauf ich am 11. Oktober die Antwort bekam, dass die Dextra auf ihrer Aussichtslosigkeit besteht, und sie somit nicht zuständig sind für die Fristenwahrung.
Bis heute habe ich aber noch keine formelle Aussichtslosigkeitserklärung erhalten, auf die ich reagieren könnte. Und somit lässt mir die Dextra einfach diese Frist verstreichen. Sollte ich nämlich in den nächsten Tagen noch diese Aussichtslosigkeitserklärung erhalten, reicht die Frist nicht mehr, um rechtliche Schritte gegen die Aussichtslosigkeitserklärung zu unternehmen.
Ich finde, da die Dextra jetzt hat soviel Zeit verstreichen lassen, sollte sie nun in der Pflicht sein, den Rekurs gegen die Baubewilligung durchzuführen, vor allem auch, weil das alles andere als aussichtslos ist.
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Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.