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Unerlaubte Mahngebühr

Dominik Grütter Swisscom 11.04.2016 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrte Damen und Herren


Als ich im August 2015 eine Rechnung bezahlte, entdeckte ich eine Mahngebühr von 20.-. Als ich mich darüber erkundete hiess es, dass ich diese bezahlen muss. Ansonsten könnte ich weitere Mahnungen erhalten. Gestern hatten wir in der Wirtschaftslehre genau dies angeschaut und Mahngebühren seien nicht erlaubt. Ich habe mich beim Ktipp und Konsumentenschutz darüber informiert und wurde bestätigt. Dies ist ein rechtswidrige Handlung. Wenn ein Kunde nicht bezahlt ist ein Verzugszins von max. 5% zu verlangen. Bei meiner Rechnung von 165.- wären das knapp 8 - 9Franken.


Nun hätte ich gerne eine Erklärung dazu und fordere auch den Restbetrag zurück. Ich werde mich ansonsten mit dem Konsumentenschutz in Verbindung setzen und schauen, ob dies schon als Grund genügt um aus dem Vertrag gebührenlos auszusteigen.


Freundliche Grüsse
Dominik Grütter

  • Rückerstattung CHF 20.-
  • Erklärung

Swisscom 11.04.2016

Guten Tag! Die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist uns wichtig. Einer unserer Mitarbeiter wird Sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Freundliche Grüsse Swisscom Beschwerdemanagement.