Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

SBB verweigert Erstattung nach Verspätung

Anonym SBB CFF 04.09.2024 Melden Reklamation gemeldet

Wie der Titel schon sagt, die SBB begründet es damit, dass die ZVV das zuständige Transportunternehmen sei. Allerdings habe ich das Billet (GA) über die SBB gekauft und erwarte von der SBB die Entschädigung. Ich musste die Reise abbrechen und ein Uber-Taxi nehmen, da ich sonst eine Stunde zu spät zur Arbeit gekommen wäre und das ist bei einer Nachtschicht nicht möglich.

  • Rückerstattung CHF 23.27.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Die SBB behauptet nur die letzte Fahrt am Tag wird erstattet, dh wer pünktlich auf der Arbeit sein möchte auf einer weniger frequenten ÖV Strecke sollte sich nicht auf den ÖV verlassen. Ausserdem sei zuständig das Transportunternehmen (vbz), im Online Formular allerdings wird als Zuständige, das Unternehmen genannt bei dem man das Bilett gekauft hat. Die GA habe ich bei der SBB erworben und nun gekündigt.