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Assura kann doch wenn sie will bzw. muss. Nach Androhung einer Aufsichtsbeschwerde bezahlt die Assura sofort.
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren
Nach dem sie sich weigerten Behandlungskosten zu übernehmen, mit einer völlig absurden Begründung, dass die eingereichten Forderung verjährt sind, haben sie nun unter Androhung einer Aufsichtsbeschwerde die Forderungen umgehend bezahlt.
Leider ist meine geforderte Umtriebsentschädigung nach wie vor offen. Die Assura verlangt stets Mahngebühren, selbst wenn der Fehler auf Seite Assura verursacht wurde. Unter diesen Gegebenheiten habe ich wohl auch meine Umtriebsentschädigung zu gut.
Ebenfalls warte ich nach wie vor auf eine Erklärung in dieser Angelegenheit. Es ist doch schon eigenartig, dass die Assura eine berechtigte Forderung mit der Begründung abweist, diese sei verjährt, jedoch unter Androhung die Sache von der Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen, dann die Forderung sofort bezahlt. Einmal mehr versuchten sie mich zu hintergehen und f für Dumm zu verkaufen.
Sie wollen das pendente nun innert Wochenfrist erledigen. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, so werde ich via Aufsichtsbeschwerde eine Erklärung von der Assura einfordern.
Freundliche Grüsse
Ihre Erwartungen
- Entschuldigung
- Erklärung
- Andere Umtriebsentschädigung CHF 50.00
Antwort
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