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Rückerstattung doppelte Zahlung

Fatih Develioglu Die Post La Poste La Posta Swiss Post 10.07.2024 Melden Reklamation gemeldet

 


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich möchte mich über eine unangenehme Erfahrung in der Postfiliale Gundeldingen beschweren.


Im Sommer 2023 habe ich einen Postlagerauftrag in der genannten Filiale eingerichtet, den ich regelmäßig verlängert bzw. erneuert habe. Zuletzt habe ich den Auftrag bis Ende August 2024 verlängert.


Heute wollte ich meine Briefe abholen und wurde zu meinem Erstaunen informiert, dass keine Post vorhanden ist. Die Mitarbeiterin erklärte mir, dass anstelle des Postlagerauftrags ein Postzurückbehaltungsauftrag eingerichtet wurde und meine Briefe in der Zentrale bis Ende August 2024 zurückgehalten werden.


Ich habe daraufhin mit der Mitarbeiterin vereinbart, dass der Postzurückbehaltungsauftrag sofort aufgelöst und in einen Postlagerauftrag umgewandelt wird, wie ursprünglich gewünscht. Leider musste ich dafür erneut die Gebühren bis Ende August 2024 zahlen und somit doppelt für den gleichen Zeitraum aufkommen. Dies wurde als alternativlos dargestellt.


Ich finde es äußerst kundenunfreundlich und unfair, dass ich aufgrund eines Fehlers der Postmitarbeiter doppelt bezahlen muss. Meiner Ansicht nach sollte ich erst ab Ende August 2024 wieder zahlen müssen, da ich den Zeitraum bis August bereits durch den fehlerhaften Auftrag abgedeckt habe.


Ab September muss ich wieder bezahlen aber mit den Kosten bis Ende August die ich nun in der Filiale bezahlen musste bin ich nicht einverstanden. Die Mitarbeiterin konnte nicht genau sagen ob in dem bezahlten Betrag nur der Zeitraum berechnet ist oder ob auch gebühren dabei senden. Ich bitte Sie daher um eine genaue Berechnung und um eine Rückerstattung der doppelt bezahlten Gebühren.


Mit freundlichen Grüßen,


Develioglu Fatih


 

  • Rückerstattung CHF 48.-

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Doppelte Bezahlung zurückerstattet inkl. Kulanzgutschrift. Fehler behoben.